Vorlage - VO/2021/10270  

Betreff: Mobilitätszuschuss für Beschäftigte der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Philipp, Simone
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.08.2021 
20.Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.08.2021 
53. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen VO_2021_10270
Anlage 2 Stellungnahme GPR zu VO_2021_10270
Anlage 3 Bericht VO_2021_10028

Beschlussvorschlag

Beschäftigte der Hansestadt Lübeck erhalten auf Antrag einen monatlichen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,- Euro entwederr den Kauf einer ÖPNV-Fahrkarte oder im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing oder zur Anmietung eines Fahrrades oderr den Kauf eines Fahrrades.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.101.4 Strategie und Innovation

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

Fachbereichcontrollings FB 1-5

Zustimmung

Gesamtpersonalrat

Zustimmung
(Stellungnahme Anlage 2)

Gesamtschwerbehindertenvertretung

Zustimmung

Gleichstellungsbeauftragte

Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Der Klimaschutz wird durch diese Maßnahme aktiv gefördert und trägt zur Reduktion von Treibhausgasen, sowie Lärm- und Schadstoffemissionen bei.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Strategische Betrachtung

Wenn die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck vom Auto auf den ÖPNV oder das Fahrrad umsteigen hat dies viele Vorteile: Es fördert die Gesundheit der Beschäftigten, dient dem Klima- und Lärmschutz und steigert die Attraktivität der Hansestadt Lübeck als Arbeitgeberin bzw. Dienstherr. Dies gilt ebenso für Beschäftigte, die bereits den ÖPNV bzw. das Fahrrad nutzen und dies beibehalten.

 

Die Steigerung der Attraktivität der Hansestadt Lübeck als Arbeitgeberin ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentliches Ziel, um gut qualifizierte und leistungsfähige Beschäftigte zu gewinnen und zu binden sowie auch der bereits spürbaren Konkurrenz der (öffentlichen) Arbeitgeber in der Region entgegenzuwirken. Durch eine Ausweitung des Mobilitätsangebotes für die Beschäftigten wird diesen ein sehr attraktives Angebot gemacht, das Wertschätzung und Anerkennung ausdrückt. Studien belegen darüber hinaus, dass Fahrradfahrer:innen zufriedener und im Durchschnitt weniger Tage im Jahr krank sind als Autofahrer:innen[1]. Wer seinen Arbeitsweg mit Bahn und Bus zurücklegt, hat ein geringeres Wegeunfall-Risiko[2].

 

Die Bürgerschaft hat im Mai 2019 den Klimanotstand festgestellt. Die durch diese Vorlage zu beschließende Maßnahme leistet durch den zu erwartenden Umstieg der Beschäftigten auf umweltfreundliche Verkehrsmittel auch einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und zur Mobilitätswende. Zudem setzt die Maßnahme ein deutliches Signal und unterstützt die Klimaziele der HL. Eine Umfrage unter den Beschäftigten der Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck hat ergeben, dass 64 % der Beschäftigten innerhalb eines Umkreises von 10 km zum Arbeitsort wohnen. 53 % der Befragten gaben an, regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Bei einem entsprechend attraktiven Angebot ist hier ein gutes Umstiegspotenzial auf das Fahrrad bzw. den ÖPNV gegeben.

 

Anlass:

Mit Vorlage VO/2021/10028 wurde berichtet, dass mit Vorstandsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeber-Verbands Schleswig-Holstein (KAV) vom 18.11.2020 die rechtliche Möglichkeit besteht, arbeitgeberseitig einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 30,- Euro zu einem
ÖPNV-Ticket oder alternativ für den Kauf oder das Leasing von Fahrrädern in gleicher Höhe zu zahlen. Dieser Vorstandsbeschluss gilt nach Auskunft des KAV auch für die Bezuschussung der Miete von Fahrrädern entsprechend. Beamt:innen kann gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein ein Zuschuss für klimafreundliche Mobilität gewährt werden.

 

Des Weiteren wurde ausgeführt, dass inzwischen die tarif- und beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, Beschäftigten Fahrräder mittels Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen und dass mit dem „NAH.SH-Jobticket“ ein neues Angebot des ÖPNV mit attraktiven und günstigen Konditionen besteht.

 

nftig sollen Beschäftigte der Hansestadt Lübeck auf deren Antrag mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 30,- Euro unterstützt werden - entwederr den Kauf einer ÖPNV-Fahrkarte oder im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing oder zur Anmietung eines Fahrrades oderr den Kauf eines Fahrrades. Diese Teilmaßnahmen sollen sukzessive (abhängig von den Umsetzungen in der Verwaltung zu Vergabeverfahren, Vertragsabschlüssen etc.) eingeführt werden.

 

Kosten:

Die Option, den monatlichen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,- Euro in Anspruch zu nehmen, soll künftig allen Beschäftigten der Stadtverwaltung angeboten werden. Die genaue Anzahl der Beschäftigten, die eines der Angebote in Anspruch nehmen werden, kann heute nicht mit Sicherheit beziffert werden. Insgesamt sind inklusive der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 950,9 Tsd Euro im städtischen Haushalt 2022 eingeplant. Die Kernverwaltung hat, ausgehend von einem sukzessiven Anstieg der Inanspruchnahme der Belegschaft nach Einführung, Haushaltsmittel für 2022 in Höhe von 587,1 Tsd Euro (Anlage Finanzielle Auswirkungen) eingestellt. Anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme wird in der nächsten Haushaltsplanung evaluiert, ob der Bedarf einer Anpassung des Planansatzes erforderlich ist. Soweit die Kosten in den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nicht gedeckt sind, führt dies zu einer Ausweitung im Zuschussbereich.

 

Berücksichtigt sind hierbei die Kosten für den zusätzlichen administrativen Abwicklungsaufwand. Mit der geplanten sukzessiven Umsetzung der Teilmaßnahmen zum Mobilitätszuschuss und der dadurch wachsenden Inanspruchnahme durch die Beschäftigten von bis zu 5.332 Beschäftigten (Gesamtverwaltung, Stand 31.12.2020) ist im Rahmen der Bezügeabrechnung sowie der Personalbetreuung, Antragsbearbeitung und buchungstechnischen Abwicklung, die in die Personalbemessung im federführenden Bereich Personal einfließen, zunächst von einem Bedarf von einer halben Stelle auszugehen, je nach Umfang der Inanspruchnahme perspektivisch auch von einer vollen Stelle. Eine neue halbe Stelle ist bereits für den Haushalt 2022 angemeldet.

 

Bei den Zuschüssen handelt es sich zwar um freiwillige Leistungen der Arbeitgeberin HL, weshalb diese in geeigneter Weise im Rahmen des Konsolidierungsfonds zu kompensieren sein werden. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein ist diese Maßnahme auch ohne weitere Konsolidierungsbeschsse aufgrund der bisherigen, erfolgreichen Konsolidierung der Hansestadt Lübeck möglich. Demgegenüber stehen als Ausgleich auch zu erwartende Einsparungen bei den Krankheitskosten.

 

 

 

Umsetzung der Maßnahme

1. NAH.SH-Jobticket

 

Im ersten Schritt soll zunächst der Rahmenvertrag zum NAH.SH-Jobticket mit der DB Regio AG, vertreten durch die DB Vertrieb GmbH abgeschlossen werden. Durch die Gewährung eines monatlichen Zuschusses in Höhe von 30,- Euro seitens der Hansestadt Lübeck, wird vom Vertriebspartner zusätzlich ein Rabatt in Höhe von weiteren 20,- Euro monatlich eingeräumt. Der Arbeitgeberzuschuss ist gemäß EStG für die Beschäftigten steuerfrei, wird in der Jahreslohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen und mindert die Werbungskosten der:des Beschäftigten entsprechend. Zur Nutzung des NAH.SH-Jobtickets schließen die Beschäftigten einen persönlichen Abonnementvertrag auf Basis des vorab geschlossenen Rahmenvertrages. Die Abrechnung der Jobtickets erfolgt direkt zwischen dem Vertriebspartner und den am Abonnement teilnehmenden Beschäftigten. Es ist geplant, den Beschäftigten den monatlichen Fahrtkostenzuschuss der Arbeitgeberin HL mit dem Entgelt bzw. der Besoldung zu zahlen.

 

2. Fahrradleasing

 

Leasingnehmerin für die im Rahmen dieses Modells angeschafften Fahrräder wird die Hansestadt Lübeck. Es ist daher zuvor durch die Hansestadt Lübeck ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Leasingdienstleister für das Fahrradleasing durchzuführen. Auf Basis der geschätzten Beschäftigtenanzahl, die das Angebot Dienstradleasing nutzen werden und der Vertragslaufzeit, ergibt sich eine Auftragswertschätzung oberhalb der EU Schwelle. Die Leistung ist europaweit auszuschreiben.

 

Steuerrechtlich wird der Mobilitätszuschuss der HL zunächst das steuerpflichtige Bruttoentgelt der:des Beschäftigten erhöhen. Dieses vermindert sich jedoch in Höhe der monatlichen Leasingraten, die im Rahmen der tarifvertraglichen/ besoldungsrechtlichen Regelungen umgewandelt werden. In Höhe der Leasingraten tritt also Steuerfreiheit beim Arbeitsentgelt ein. Steuern sind jedoch auf den geldwerten Vorteil der Fahrradnutzung zu entrichten. Monatlich ist ein Betrag in Höhe von 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers einschließlich der Mehrwertsteuer zu entrichten. Beträgt die Bemessungsgrundlage für das Fahrrad beispielsweise 3.000 Euro ist ein geldwerter Vorteil von 7,00 Euro monatlich zu versteuern.

 

Es ist geplant, den Beschäftigten den monatlichen Fahrtkostenzuschuss der Arbeitgeberin HL mit dem Entgelt bzw. der Besoldung zu zahlen, die Abwicklung der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings erfolgt ebenfalls über diesen Weg.

 

3. Fahrradmiete

 

r die Teilmaßnahme der Fahrradmiete ist geplant, nach Vorlage eines entsprechenden Mietvertrages durch den:die Beschäftigte:n, die tatsächlich zu zahlende Monatsmiete bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,- Euro monatlich zu bezuschussen. Der Zuschuss der Hansestadt Lübeck ist steuerpflichtig. Es handelt sich um eine zweckgebundene Geldleistung und nicht um einen geldwerten Vorteil. Es ist geplant, den Beschäftigten den monatlichen Fahrtkostenzuschuss mit dem Entgelt bzw. der Besoldung zu zahlen.

 

4. Fahrradkauf

 

Bei Neukauf eines Fahrrades beträgt die geplante maximale Fördersumme 67% des Kaufpreises bei einem maximal zugrunde gelegten Kaufpreis in Höhe von 2.500,- Euro. Der monatliche Zuschuss in Höhe von 30,- Euro soll auch hier mit dem Entgelt bzw. der Besoldung gezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Kostenerstattung, die für den:die Beschäftigte:n steuerpflichtig ist. Ist der förderungsfähige Betrag des Fahrrades erreicht, wird die Zahlung beendet.
 


[1] vgl. Schramek, M., & Kemen, J. (2015): Mobilität und Gesundheit - Ein Drittel weniger Krankheitstage durch moderate körperliche Bewegung auf dem Weg zur Arbeit. Troisdorf: EcoLibro GmbH und vgl. Patterson, Richard & Panter, Jenna & Vamos, Eszter & Cummins, Steven & Millett, Christopher & Laverty, Anthony (2020), “Associations between commute mode and cardiovascular disease, cancer, and all-cause mortality, and cancer incidence, using linked Census data over 25 years in England and Wales: a cohort study.” The Lancet Planetary Health.

 

[2] vgl. Informationsbroschüre NAH.SH-Jobticket (April 2021); Quelle: Deutsche Unfallversicherung (DGUV) 2019


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 Stellungnahme GPR
Anlage 3 VO/2021/10028


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen VO_2021_10270 (188 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Stellungnahme GPR zu VO_2021_10270 (197 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Bericht VO_2021_10028 (1828 KB)