Vorlage - VO/2021/10261  

Betreff: Radfahren in Grünanlagen erlauben
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.08.2021 
55. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.08.2021 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antrag der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft am 26. November 2020 (VO/2020/09194):

 

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen und bis Ende 2020 zu berichten, wie schnellstmöglich in Lübecks Grünanlagen das Radfahren auf Haupt- und ggf. auch Neben-Wegen gefahrlos ermöglicht werden kann. Dies ist beispielhaft an der Grünanlage „Musikerviertel“ darzustellen. Dort soll gemäß § 4 (2) Grünanlagensatzung durch eine Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ das Radfahren ganz oder teilweise erlaubt werden. In dem Bericht ist auch darzustellen, ob für die Zulassung von Radverkehr in Grünanlagen eine Anpassung der Grünanlagensatzung erfolgen muss.


 


Begründung

Die Grünanlagen im Stadtgebiet dienen vorrangig der Erholung für die im Umfeld wohnende Bevölkerung.

Insbesondere während der Corona-Pandemiezeit wurden und werden Grünanlagen verstärkt aufgesucht, da die Möglichkeit für Urlaubsreisen stark eingeschränkt ist. Es sind vielfach Familien mit Kindern, auch in Kinderwagen und Ältere, die in den Grünanlangen anzutreffen sind. Zudem werden Freizeit- und Sportaktivitäten wie Jogging oder auf entsprechend ausgewiesenen Flächen Ballspiele ausgeübt, sowie Entspannung auf Liegewiesen gesucht. Auch zum Gassi-Gehen mit Hunden werden die Grünanlagen vielfach und gerne genutzt.

Diese Aktivitäten vertragen sich nur bedingt mit gleichzeitig erfolgendem Radverkehr.

 

In der Pandemiezeit hat der Radverkehr spürbar zugenommen. Der Wunsch, die Wege in einer Grünanlage mit dem Rad zu nutzen, um innerhalb der Grünanlage ein Ziel zu erreichen oder diese zu durchfahren, ist verständlich und nachvollziehbar. Eine Freigabe kann aber nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Rahmenbedingungen er­llt sind. Hier gilt es, die Interessen der zu Fußgehenden und Erholungssuchenden gegen die Belange des Radverkehrs abzuwägen, sowie die räumlichen Gegebenheiten auf die Möglichkeit einer Freigabe für den Radverkehr zu prüfen.

 

Eine Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) insbesondere an die vorhandene Breite gebunden. Hier wird mindestens eine Breite von 2,50 m vorgegeben. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass in der ERA (auszugsweise) ausgeführt wird:

 

Gehwege sollen dem Fußngerverkehr ein ungestörtes Fortkommen und einen der Umfeldnutzung entsprechenden Aufenthalt ermöglichen. Radverkehr im Gehwegbereich kann Fußnger verunsichern oder gefährden.

 

Beispielhaft kann hier die im Stadtpark seit Jahrzehnten existierende,r den Radverkehr freigegebene Verbindung von der Krüger- zur Parkstraße angeführt werden. Dieser Weg ist durchgehend ca. 2,50 m breit, entsprechend gekennzeichnet und beleuchtet. Es gibt aber auch einige weitere für den Radverkehr freigegebene Wege, welche die zwischenzeitlich festgelegten Mindestbreiten nicht aufweisen, beispielsweise die Verbindung zwischen Sibeliusstraße und Dornbreite. Für diese gilt „Bestandsschutz“.

 

Regelungen in Grünanlagen sind in der Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck vom 15.08.2018 festgelegt. Hierin wird unter § 4 (auszugsweise) ausgeführt:

 

(2) In Grünanlagen unzulässig ist

a) das Fahren, Parken, Reinigen und Abstellen von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von städtischen Dienstfahrzeugen oder von Beauftragten) und das Radfahren, sofern nicht Wege und Plätze dafür besonders ausgewiesen oder andere Nutzungen besonders zugelassen sind. Ausgenommen hinsichtlich des Radfahrverbots sind Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre. Beim zugelassenen Befahren ist auf andere Nutzer vermehrt Rücksicht zu nehmen. Fußnger haben Vorrang.

 

Zur Freigabe für den Radverkehr (von ausreichend bemessenen Wegen) ist keine Änderung der Satzung erforderlich, da in ihr in § 3 wie folgt ausgeführt wird:

 

(1) Die Grünanlagen dürfen so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlagen ihrer Zweckbestimmung nach ergibt. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr kann die Benutzung von Anlagen oder Anlagenteilen im Einzelnen durch Gebote oder Verbote regeln, insbesondere dabei bestimmte Benutzungsarten ausschließen. Diese zusätzlichen Gebote oder Verbote sollen auf Tafeln oder in anderer geeigneter Weise bekannt gemacht werden.“

 

r die beispielhaft angefragte Freigabe im Musikerviertel wird davon ausgegangen, dass hier die Grünanlage zwischen Ziegelteller und Beethovenstraße gemeint ist. Hier hat die Prüfung ergeben, dass der Hauptweg nicht auf ganzer Länge die erforderliche Breite aufweist, so dass bereits aus diesem Grund keine Freigabe erfolgen kann.

 

Da auch in anderen Grünanlagen die wenigsten Wege über eine ausreichende Breite verfügen und die Nutzung durch den Fußverkehr in den Vordergrund gestellt werden sollte, kann eine generelle Freigabe nicht in Erwägung gezogen werden.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10261   Radfahren in Grünanlagen erlauben   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich
VO/2021/10261-01   AM Ulrich Pluschkell (SPD): Fußweg Musikerviertel   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag der SPD-Fraktion
VO/2021/10261-02   Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion zu "Radfahren in Grünanlagen erlauben"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2021/10261-03   DIE LINKE zu VO/2021/10261: Radfahren in Grünanlagen erlauben   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion