Vorlage - VO/2021/10228  

Betreff: Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck: Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:4.000 - Fachbereichsleitung
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.08.2021 
53. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
110_Jahresabschluss_JA2016_2020-12-03_unterschrieben
JA-Bericht KL 2016

Beschlussvorschlag

 

Gem. §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H

 

1)      wird der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von -622.753,35€ festgestellt.

 

2)      Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3)      Im Nachgang zum bereits festgestellten Jahresergebnis 2014 wird noch der in der Ergebnisrücklage gebuchte Betrag von 362,29€ als Korrektur der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung zum 31.12.2014 gebucht.

 

4)      Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der am 09.06.2021 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurde (VO/2021/10136) wird zur Kenntnis genommen.

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Ist nicht zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

In der Satzung der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Dies wird in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten nach Ergebnisfeststellung vorgenommen, die Mittel sind aber bereits zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Vorwege dessen geflossen.
 


Anlagen

JA 2016

Prüfb 2016
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 110_Jahresabschluss_JA2016_2020-12-03_unterschrieben (1099 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich JA-Bericht KL 2016 (844 KB)