Vorlage - 2020/09391-03-01  

Betreff: Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles



Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09391-04
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.08.2021 
55. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
06.09.2021 
56. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
20.09.2021 
57. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
13.09.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
08.11.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Vermerk zur Kostenübernahme der Hubbrücke

Beschlussvorschlag


Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):

 

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  1. Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

 

  1. Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.

 

  1. Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

 

  1. Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

 

  1. Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

 

  1. Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.

 

  1. Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.

 


 


Begründung


Zu den im Antrag aufgeführten Punkten wird vom Bereich Stadtgrün und Verkehr ausgeführt:

Zu 1.:

Ein Neubau wird seitens der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.

 

Zu 2.:

Das Gesamterscheinungsbild wird eingehalten.

 

Zu 3.:

Es wird in Kürze vom Fachbereich Planen und Bauen ein Schreiben an die WSV versandt, in dem darum gebeten wird, die Reaktivierung der Eisenbahnhubbrücke für den Geh- und Radverkehr (Variante I-2) zu planen und herzustellen. Eine Fahrstuhllösung wird damit hinfällig.

 

Zu 4.:

Neben bereits laufenden Voranfragen zur Klärung des Sachstandes der Förderfähigkeit durch GVFG-Mittel wurde Ende April ein offizieller Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit gestellt.

Die Abfrage weiterer potentieller Fördergeldgeber wird zusätzlich noch angestoßen; hierzu läuft eine Anfrage bei der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH.

 

Zu 5.:

Der Bereich Recht hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben (vgl. Anlage 1). Eine weitere Prüfung der Rechts- und Vertragsbedingungen lässt keine neuen Erkenntnisse erwarten.

 

Zu 6.:

Teilzahlungen der Baukosten sind im Verhältnis des Baufortschritts möglich und üblich. Die Ablösungssumme für die Unterhaltungs- und Betriebskosten wird bei verkehrsbereiter Fertigstellung des Bauwerks fällig und ist dann zu 90%, der Rest bei Vorliegen der Schlussrechnung zu zahlen. Damit ist eine Verteilung auf mindestens drei Haushaltsjahre in verschiedenen Betragshöhen gegeben.

Über weitere Möglichkeiten der Verteilung wird im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung verhandelt.

 

Zu 7.:

Diese Möglichkeit wurde seitens der WSV bestätigt; angesichts der Klärung der Vorpunkte wird dieser Punkt aber nicht mehr als vorrangig zu verfolgen angesehen. Über Möglichkeiten einer Unterbrechung der Tätigkeiten zum Umbau der Eisenbahnhubbrücke, zwischen der Planungsphase und der Ausführung, wird im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung mit der WSV verhandelt.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Vermerk bzgl. des Umfangs der Verpflichtung zur Kostenübernahme anlässlich der Sanierung der Hubbrücke

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Vermerk zur Kostenübernahme der Hubbrücke (78 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09391   Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09391-01   Antrag des Senior:innenbeirats zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09391-02   Antrag des AM Detlev Holst (Die Unabhängigen): Kostentragung und Leistungsumfang bei der Instandsetzung der Hubbrücke   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-03   AM Christopher Lötsch + AM Ulrich Pluschkell - Antrag zu: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-04   Dringlichkeitsantrag des Bauausschusses: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Antrag eines Ausschusses/Beirates
2020/09391-03-01   Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich