Vorlage - VO/2020/09391-03  

Betreff: AM Christopher Lötsch + AM Ulrich Pluschkell - Antrag zu: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09391
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
15.03.2021 
48. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen:

1.                Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.

2.                Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten. 

3.                Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.

4.                Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt beck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.

5.                Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.

6.                Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht. 

7.                r den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2020/09391   Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09391-01   Antrag des Senior:innenbeirats zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2020/09391-02   Antrag des AM Detlev Holst (Die Unabhängigen): Kostentragung und Leistungsumfang bei der Instandsetzung der Hubbrücke   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-03   AM Christopher Lötsch + AM Ulrich Pluschkell - Antrag zu: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09391-04   Dringlichkeitsantrag des Bauausschusses: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Antrag eines Ausschusses/Beirates
2020/09391-03-01   Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich