Vorlage - VO/2021/10111-01  

Betreff: BM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Anfrage gem. § 16 GeschO: Bußgeldverfahren in Corona-Zeiten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2021/10111
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Schultz, Thorben
Beratungsfolge:
Senat
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das BM Thorsten Fürter hat zur Sitzung der Bürgerschaft mit der VO2021/10111 folgende Anfrage eingereicht, auf die nachfolgend geantwortet wird:

 

  1. Wie viele Bußgeldbescheide hat die Stadt seit Anfang 2020 erlassen, bei denen Verstöße gegen Corona-Maßnahmen geahndet wurden (bitte falls mit vertretbarem Aufwand möglich, nach Monaten aufschlüsseln)?

    Bislang wurden 1.369 Bußgeldbescheide mit Corona-Bezug erlassen (Stand: 28.05.2021). Eine Aufschlüsselung nach Monat des Erlasses ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

 

  1. Wie viele der vorgenannten Ordnungswidrigkeiten betrafen
  1. Verstöße gegen die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes?
  2. Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen?
  3. Verstöße gegen Öffnungsbeschränkungen?


Eine Aufschlüsselung nach Einzeltatbeständen ist mit verhältnismäßigem Aufwand technisch nicht möglich. Den weitaus größten Anteil der Corona-Verstöße dürften jedoch Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen ausmachen.
 

  1. In wie vielen Fällen wurden gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt? Wie häufig mit Erfolg?

    In bislang 69 Fällen wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben. Von diesen wurden zwölf Verfahren anschließend durch die Bußgeldstelle oder das Amtsgericht eingestellt.
     


 

  1. In welchen Bereich hat sich das Aufkommen der Stadt aus Bußgeldverfahren seit Anfang 2020 coronabedingt im Vergleich zum Vorjahr signifikant verändert (um mehr als 30%)?

    Eine coronabedingte Auswirkung auf das Aufkommen aus Bußgeldverfahren ist derzeit lediglich für den Bereich der Verkehrsordnungwidrigkeiten absehbar. Insbesondere währen der ersten Welle hat das Verkehrsaufkommen deutlich abgenommen. Zudem wurden Kontrollkräfte verstärkt zur Überwachung der Corona-Schutzmaßnahmen eingesetzt. Auswirkungen auf das Aufkommen bei Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten sind aktuell nicht absehbar.
     
  2. In wie vielen Fällen wurden Fristen zur Einlegung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide aus gesundheitlichen Gründen wegen einer Erkrankung mit Covid 19 nicht eingehalten und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt? In wie vielen Fällen hat die Stadt dem Wiedereinsetzungsgesuch stattgegeben?

    Der Bußgeldstelle ist lediglich ein Beschwerdeführer bekannt, der unter Hinweis auf Corona pauschal an verschiedene Behörden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "für alle Verwaltungsverfahren" beantragt hat.

    Da der Antrag bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides gestellt wurde und damit die eigentlich zulässigen Rechtsmittel noch hätten erhoben werden können, war der Antrag als unzulässig zurückzuweisen. Das Amtsgericht Lübeck hat die Entscheidung der Bußgeldstelle Lübeck bestätigt.
     
  3. Welche grundsätzliche Handhabung verfolgt die Stadt in Bezug auf Einsprüche, bei denen Betroffene angeben, aus Gründen einer Erkrankung mit Covid 19 und/oder einer angeordneten Quarantäne und/oder dem Bemühen um den eigenen Gesundheitsschutz an der Einhaltung der Einspruchsfrist gehindert gewesen zu sein.

    Ist jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm bzw. ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. (§§ 52 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. §§ 44 ff. Strafprozessordnung).

    Die Gründe müssen in geeigneter Form, im Zusammenhang mit Corona beispielsweise durch eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes, ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt, glaubhaft gemacht werden und werden im Einzelfall geprüft.

 

 

 


Begründung

s.o.
 


Anlagen

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Stammbaum:
VO/2021/10111   BM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Anfrage gem. § 16 GeschO: Bußgeldverfahren in Corona-Zeiten   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2021/10111-01   BM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Anfrage gem. § 16 GeschO: Bußgeldverfahren in Corona-Zeiten   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich