Vorlage - VO/2020/09349  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei städtischen Unternehmen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.11.2020 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Fraktionen von Grünen, FDP und Linken im Deutschen Bundestag haben die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gefordert, der sich u. a. mit der Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Wirecard-Skandal befassen soll (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-de-untersuchungsausschuss-wirecard-790864). Auch die städtischen Gesellschaften werden von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:

 

1) Welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen die Prüfung der Jahresabschlüsse der städtischen Gesellschaften (bitte einzeln für die jeweilige Gesellschaft angeben)?

 

2) Seit wann ist ist der jeweilige Wirtschaftsprüfer für die jeweilige Gesellschaft zuständig?

 

3) Welches Regelarium ist für einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach angemessenem Zeitraum bei den städtischen Gesellschaften vorgesehen?

 

4) Welche Praxis besteht für einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach angemessenem Zeitraum bei den städtischen Gesellschaften?


 

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen