Vorlage - VO/2020/08697  

Betreff: Anfrage der Ausschussmitglieder Birte Duggen und Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Förderung für Investitionen in Elektromobilität
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das Bundesverkehrsministerium teilte am 11.2.2020 mit, dass es im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5.12.2017 den Kauf von bundesweit 3.800 E-Fahrzeugen und 2.000 Lademöglichkeiten mit insgesamt 90 Mio. € fördern würde.

Die Landeshauptstadt Kiel erhält davon 10,7 Mio. €, die für die Anschaffung von 29 Elektrobussen der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG), zwei Plug-In-Hybrid-Fähren für den Liniendienst auf der Kieler Förde sowie elf elektrische Fahrzeuge für Vermessungsaufgaben und Abfallwirtschaft genutzt werden.

In diesem Zusammenhang möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten:

1) Wie hoch ist das Investitionsvolumen, das in der Hansestadt Lübeck und in den städtischen Gesellschaften in 2020 für den Kauf von E-Fahrzeugen geplant ist (bitte getrennt ausweisen nach Entität und Fahrzeugart)?
 

2) Hat die Hansestadt Förderung aus der o.a. Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums beantragt?

 

3) Wenn nein, warum nicht?

 

4) Wenn ja, in welcher Höhe partizipiert die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften von o.a. Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums?
 

5) Wofür wird diese Förderung verwendet?

 

6) In welcher Höhe liegen sonstige Förderungszusagen für Investitionen in E-Mobilität in der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften in 2020 vor?

 

7) Von wem stammen die sonstigen Förderungszusagen (bitte einzeln ausweisen)?

 

8) Wofür werden sie verwendet?
 

9) Welche sonstige Förderung für E-Mobilität haben die Hansestadt und die städtischen Gesellschaften seit 2018 beantragt?

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen