Vorlage - VO/2019/08144  

Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Produkt Rettungsdienst
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beim Produktsachkonto 127001.000.5458000 - "Rettungsdienst / Erstattung für Aufwendungen von Dritten, übrige Bereiche" werden für das Haushaltsjahr 2019 1.050.000 € zur Deckung von Mehraufwendungen überplanmäßig gem. § 95 d GO bewilligt.


Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei den Personalkosten beim Produktsachkonto 126001.000.50xxxxx – „Gefahrenabwehr / Personalaufwendungen“.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung
Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da besondere Belange von Kindern

Begründung:

 

und Jugendlichen nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 82 GO, sowie

 

 

bestehende Verträge mit den Hilfsorgani-
sationen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (s. Begründung)

 


Begründung

Die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen Verträge zur Mitwirkung im Lübecker Rettungsdienst wurden nach Entscheidung des Hauptausschusses vom 27.11.2018 (VO/2018/06538) der aktuellen Sach- und Rechtslage angepasst. Inhalt der Vertragsänderungen war u. a. eine Anpassung des Leistungsumfangs hinsichtlich der Mitwirkung im Rettungsdienst und der Abrechnungsmodalitäten. Diese Änderungen bedingen gestiegene Aufwendungen im Produkt Rettungsdienst, die aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr in die Haushalts­planung für 2019 eingeflossen waren.

 
Eine vergleichbare Situation entstand bereits im Haushaltsjahr 2018, als ein privater Anbieter für Krankentransporte seinen Betrieb einstellte, und der öffentliche Rettungsdienst spontan ca. 7.000 Krankentransporte pro Jahr zusätzlich übernehmen musste. Diese 2018 erfolgte Erhöhung des Leistungsumfangs der Hilfsorganisationen floss im Haushaltsjahr 2018 nur noch bedingt in die Abschlagszahlungen an die Hilfsorganisationen ein. Der erhöhte Aufwand der Hilfsorganisationen wurde im Rahmen einer 2019 durchgeführten Spitzabrechnung durch Nachzahlungen für 2018 in Höhe von 598.716 € ausgeglichen. Rückstellungen für Nachzahlungen wurden lediglich in Höhe von 190.000 € gebildet.
 

Die hohen Nachzahlungen für 2018, der erhöhte Leistungsumfang in 2019 und die Änderung der Abrechnungsmodalitäten führen in Summe dazu, dass die Haushaltsmittel für 2019 beim Produktsachkonto für die monatlich zu leistenden Aufwandserstattungen an die im Lübecker Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen nicht ausreichen. Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus den mit den drei Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe bestehenden Verträgen zur Mitwirkung im Lübecker Rettungsdienst.
 

Als Deckung für den Fehlbedarf beim Produktsachkonto 127001.000.5458000 können nicht benötigte Personalaufwendungen verwendet werden. Die Hochrechnung der Personalaufwendungen des Bereichs Feuerwehr weist hauptsächlich beim Produkt 126001 – Gefahrenab­wehr für 2019 voraussichtlich nicht benötigte Mittel in der Größenordnung von ca. 1,3 Mio. € auf, was überwiegend auf zeitweise nicht besetzte Planstellen im Produkt 126001 – Gefahrenabwehr zurückzuführen ist.

 

Die Mehraufwendungen für die Aufwandserstattung an die Hilfsorganisationen fließen in die Berechnung der Entgelte für die Benutzung des Lübecker Rettungsdienstes ein und werden dadurch refinanziert. Im Rahmen der jüngst durchgeführten Entgeltverhandlung fanden sie Berücksichtigung, soweit sie bereits vorlagen. Neue Entgelte werden für Rettungsdiensteinsätze ab dem 01.11.2019 angewendet.

 

 


Anlagen

keine