Vorlage - VO/2019/08111  

Betreff: Vorlage zur überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres 2019 der Theater Lübeck gGmbH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Hopp, Ronny
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zur Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres werden im Haushaltsjahr 2019 auf dem Produktsachkonto 261001000 5316000 Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 950.000,-- Euro überplanmäßig bewilligt.

 

Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001000 4013000 Steuern Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen, Gewerbesteuer.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 – Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht

berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  

 

 

§ 8, Abs. 6 EigVO, § 16, Abs. 5 Gesellschaftsvertrag der Theater Lübeck gGmbH

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Für das Geschäftsjahr 2019 ergeben sich die folgenden Punkte, die zu einer Nachfinanzierung des laufenden Geschäftsjahres führen.

Es kommt zu drastisch gestiegenen Kosten für den Arbeitsschutz durch Auflagen der Unfallkasse Nord (Arbeitsschutzbehörde für die Theater Lübeck gGmbH), Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Arbeitsschutz und vor allem bei Arbeitsgestaltung. Der Bereich unterliegt laut Betriebsverfassungsgesetz strenger Mitbestimmung. Der Aufwand für Gutachten, Schulungen, Gefährdungsanalysen ist erheblich gestiegen. Es ergeben sich Folgekosten im konsumtiven Bereich und im Investitionsbereich, die nicht verschoben werden können.

Durch die Mindestlohnerhöhung des Jahres 2017 und die hohen Tarifabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020 kann die Mitarbeiterzahl und das Niveau des Theaters und Orchesters nur auf diese Weise aufrechterhalten werden. Anders als in den Vorjahren können pauschale Einsparungen bei den Personalkosten, die in den Haushaltsplänen angesetzt werden, 2019 nicht erreicht werden. Lohnnebenkostenerhöhungen, wie die hälftige Übernahme der Krankenkassenzusatzbeiträge oder die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung von 2,55 auf 3,05 Prozent, schlagen hier besonders zu Buche.

Die Sanierung der Bühnenmaschinerie im Großen Haus musste im Sommer 2019 abgeschlossen werden. Ursprünglich war geplant, diese Ersatzinvestitionen mit in Aussicht gestellten Haushaltsresten des Landes Schleswig-Holstein oder mit Spenden finanziert werden. Die Spenden mussten für die Überarbeitung der Bestuhlung Großes Haus genutzt werden.

Für die Hydraulikanlage mussten neues Hydrauliköl, Filterwechsel und Schläuche erworben werden und das Altöl umweltgerecht entsorgt werden. Diese Kosten sind bisher vom Vermieter der Immobilie, der Hansestadt Lübeck, über das GMHL übernommen worden.

Dies hat für das Geschäftsjahr 2019 zur Folge, dass 950.000,-- Euro benötigt werden im Vorgriff auf den prognostizierten Verlustausgleich sowie zur Sicherung der Liquidität, da sonst das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit besteht.

 

 


Anlagen

keine