Vorlage - VO/2019/08043  

Betreff: Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Eckhardt, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.09.2019 
21. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.10.2019 
22. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zurückgestellt   
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Städtebauliche Erhaltungssatzung Brolingsplatz
Anlage 2_Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3_Begründung
Anlage 4_Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinen-, Warendorp-, und Marquardstraße

Beschlussvorschlag

  1. Für den zwischen Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Fackenburger Allee und Waisenhofstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich wird die Erhaltungssatzung „Brolingplatz“ zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Anlage 1) beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.
  2. Für die „Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil St. Lorenz Nord - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße- vom 28.02.1990 wird die Aufhebungssatzung (Anlage 4) beschlossen. 
  3. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen des Satzungsverfahrens beteiligt:

1.201 Haushalt und Steuerung

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.610.3 UNESCO-Welterbe-Beauftragte

5.610.5 Bauaufsicht/Bauberatung

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Ergebnis:

 

 

 

zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss einer Erhaltungssatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus.

Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)  

 

Zu den mittelbaren Auswirkungen siehe Punkt 5.3 der Begründung (Anlage 3).

 


Begründung

Siehe Anlage 3.

 


Anlagen

Anlage 1: Städtebauliche Erhaltungssatzung

Anlage 2: Lageplan mit Geltungsbereich

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße- 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Städtebauliche Erhaltungssatzung Brolingsplatz (21 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Lageplan mit Geltungsbereich (820 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Begründung (2222 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinen-, Warendorp-, und Marquardstraße (9 KB)