Vorlage - VO/2019/07993  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §95 d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 315201 - SeniorInneneinrichtungen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Höfs, Marion
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
03.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInnenEin­richtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 838.700,00 zur Deckung des höheren Verlustes im Wirtschaftsjahr 2018 überplanmäßig gemäß § 95 d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktsachkon­to 312101000 5461100 SGB II – Leistungen Unterkunft und Heizung in Höhe von 838.700,00 €.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung =

zustimmend

2.502 – SeniorInnenEinrichtungen =

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 8, Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung i.V. mit §§ 95 d und 97 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) wurde im Mai und Juni 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG in den Geschäftsräumen des Regiebetriebes durchgeführt. Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der SIE, wird das Jahresergebnis mit einem Jahresbilanzverlust in Höhe von 3.187.069,23 € abschließen.

Die Feststellung des Rechnungsergebnisses der SIE für das Wirtschaftsjahr 2018 wird der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 26.09.2019 (VO/2019/07990) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für die SIE findet § 8, Abs. 6, der Eigenbetriebsverordnung Schl.-Holst. in Verbindung mit § 97 (Anmerkung) Gemeindeordnung Schl.-Holst. Anwendung. Danach sind Jahresverluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn nach der Finanzplanung des Betriebes (hier: des Sondervermögens) keine Gewinne zu erwarten sind. Diese Annahme trifft für das Sondervermögen der Hansestadt Lübeck, die SIE, dauerhaft zu.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Verlustabdeckung der SIE mit 2.348.400 € für das Wirtschaftsjahr 2018 geplant. 

Die Ergebnisverschlechterung sind im Wesentlichen auf die Auswirkungen durch die vorzeitige Schließung der Einrichtung Schönböckener Straße zurückzuführen (siehe hierzu Vorlage VO/2019/07990).

 

Die Deckung des darüber hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von 838.669,23 € kann aufgrund geringerer Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 bei dem Produktsachkon­to 312101000 5461100 SGB II – Leistungen Unterkunft und Heizung, zur Verfügung gestellt werden. Infolge der stabilen Arbeitsmarktlage werden hier weniger Leistungen benötigt, als ursprünglich geplant.

 

 

 


Anlagen

 

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