Vorlage - VO/2019/07831  

Betreff: Stiftung Kriegsopferdank - Jahresabschluss 2012
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2019 
22. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stiftung KOD JA 2012 mit Prüfb

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss 2012 mit einem Jahresüberschuss von 44.664,78 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dieser Jahresüberschuss wird anteilig (=3.725,57 €) der Freien Rücklage sowie in 2 Teilen der Zweckrücklage (=35.350,85 € + 5.588,36 €) zugeführt. Die Berechnung ist in der Begründung erläutert.

 

  1. Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 766.375,83 € wird aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum 31.12.2010 mit der Allgemeinen Rücklage (Stiftungskapital aus Bilanzierungsunterschied) verrechnet.

 

  1. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07647) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: GO S-H 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Freie Rücklage beträgt nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) dann im Jahr 2013: 259.869,76 € (Vorjahr: 256.144,19 €). Die Zuführung zur Freien Rücklage von 3.725,57 € errechnet sich gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 AO aus höchstens 1/3 des anteiligen Jahresüberschusses (Rest Jahresüberschuss nach Zuführung zur Zweckrücklage Bauerneuerung aus GBV = 9.313,93 € - davon 1/3 = 3.104,64 €) zuzüglich 10 % der noch zu verwendenden Mittel (10 % = 620,93 €).                                                                                    

Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird in 2 Teilen der Zweckrücklage zugeführt werden.  

 

Die Zweckrücklage beträgt dann nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012: 149.302,91 € (Vorjahr: 108.363,70 €). Nach Beschlussfassung der Verwendung des Jahresergebnisses  durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll der Zweckrücklage ein anteiliger Betrag in Höhe von 35.350,85 zu Bauerneuerungen sowie allgemein ein Betrag von 5.588,36 € zugeführt werden.

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stiftung KOD JA 2012 mit Prüfb (8111 KB)