Vorlage - VO/2018/06297  

Betreff: Anfrage der BM Antje Jansen gemäß §16 GO: Getrennte Bedarfserfassung von Plätzen in der Betreuten Grundschule und in Horten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Ab wann wird die Bedarfsplanung der Schulkinderbetreuung unterteilt in Platzbedarfe in a) der Betreuten Grundschule und b) Horte gemäß KiTaG (wieder aufgenommen?
  2. Anhand welcher Daten/Abfragen wird die in Platzbedarf an Betreuten Grundschulen und Hortplatzbedarf unterteilte Bedarfserfassung erfolgen?

 


Begründung

Die Begründung der o.g. Fragen ergibt sich aus verschiedenen Sachlagen rund um das Themenfeld Schulkinderbetreuung, die einander wechselseitig und untrennbar beeinflussen:

  1. Bürgerschaftsbeschluss vom 22.03.2018, dass die Lübecker Hortplätze mindestens so lange erhalten bleiben, bis die Qualität in der Betreuung am Ganztag in Schule erreicht ist.
  2. Aktuell unzureichende Raumkapazitäten an vielen Lübecker Grundschulen und damit verbundenen auch für die dortigen Betreuten Grundschulen vgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom 23.08.2017.
  3. Mitteilung des Bürgermeisters im Juni 2018, dass geplante Baumaßnahmen zur Verbesserung der Raumkapazitäten an den Grundschulen aufgrund fehlenden Personals bei der Stadt und voller Auftragsbücher in der Handwerkerbranche derzeit nicht umgesetzt und daher geschoben werden müssten.
  4. Steigende Grundschulkinderzahlen und steigende Zahlen für Betreuungsbedarf von GrundschülerInnen vgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom 23.08.2017.
  5. Feststellung von Schwammbefall an der Kalandschule im Frühjahr 2018, so dass Klassenräume an der bereits zuvor unter Raumnot leidenden Grundschule (vgl. vgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom 23.08.2017) zusätzlich komplett gesperrt werden mussten. Dies wirkt sich ebenfalls auf die knappen Raumkapazitäten der Betreuten Grundschule aus, für die aufgrund der Knappheit eigentlich ein Ausbau an der Kalandschule angedacht war. Ob und wie das in der bisherigen Zeitplanung umgesetzt werden kann, ist derzeit noch unbekannt.
  6. Die Jugendhilfeplanung Teil II, vorgestellt im Jugendhilfeausschuss am 07.06.2018, S. 5 besagt, dass eine Versorgungsquote bei Elementarplätzen von 90% angestrebt wird und notwendig ist. Diese Elementarkinder werden in wenigen Jahren Grundschulkinder mit gleichem Betreuungsbedarf sein.
  7. Zunehmende Zahl an Ganztagsplätzen in Krippe und Elementar, vgl. Jugendhilfeplanung Teil II, vorgestellt im Jugendhilfeausschuss am 07.06.2018. Diese Kinder mit ganztätigem Betreuungsbedarf werden in wenigen Jahren GrundschülerInnen mit ganztätigem Betreuungsbedarf werden.
  8. Die Elterninitiative für Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat darauf aufmerksam gemacht, dass die bisherigen Betreuungszeiten in Krippe und Elementar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzureichend sind. Die angemeldeten Mehrbedarfe in den Betreuungszeiten der Krippen- und Elementarkinder werden auch bei Schuleintritt dieser Kinder in wenigen Jahren weiter fortbestehen.

Vor dem Hintergrund der unter 1- 8 aufgeführten Sachlagen rund um das Thema Schulkindbetreuung ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Platzbedarf an Betreuten Grundschulen und in den Horten für die Jugendhilfeplanung getrennt voneinander ermittelt wird. Darüber kann eine transparente Planbarkeit für eine  bedarfsgerechte Kinderbetreuung vom Schuleintritt bis einschließlich 14 Jahren geschaffen werden. Dies wiederum ermöglicht eine exakte Bedarfsermittlung des zukünftigen Platzbedarf an Betreute Grundschule und des Hortplatzbedarfes. Dies schließlich führt zu einer  Feststellbarkeit und daraus folgenden Planung:

  • wie lange die Hortplätze noch mindestens erhalten bleiben müssen,
  • ob der zukünftige Grundschulkinderbetreuungsbedarf von den Raumkapazitäten (auch für Inklusionskinder mit Blick auf die Gebäudestrukturen und Räumlichkeiten) an den Betreuten Grundschulen mit der Vorgabe, Hortqualitäten an den betreuten Grundschulen zu bieten, überhaupt abgedeckt werden kann,
  • ob eine bestimmte Zahl an Hortplätzen dauerhaft für Kinder vorgehalten werden muss, die die Grundschule nach der vierten Klasse verlassen, aber noch Betreuungsbedarf bis einschließlich 14 Jahre haben. Denn diese Kinder können gemäß KiTaG in Horten betreut werden.

 


Anlagen

 

 

Stammbaum:
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