ALLRIS - Auszug

30.04.2026 - 2.6 Fragen von Frau Kripke zum Tagesordnungspunkt E...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kripke stellt Ihr Fragen wie folgt:

 

1) Frage

Durch das geplante Logistikzentrum im Glashüttenweg werden die Luisenstrasse, Hertzweg, Bunsenweg im wöchentlichen 24/7 Betrieb mit mehr Schwerlastverkehr belastet.

 

Welche Maßnahmen will die Stadt Lübeck ergreifen, um den Lärmschutz zu realisieren?

Die Straße " Glashüttenweg" liegt unterhalb der Wohnbebauung. Dieses verstärkt den Transport der Schallemission.

 

2) Frage

Der bereits zur Zeit auftretende Schwerlastverkehr parkt aus Abfertigungsgründen, so auf dem Glashüttenweg, dass die Nutzung der Strassenbreite erheblich eingeschränkt ist und zu

gefährlichen Situationen führt und die Nutzung des kombinierten Fuß-Radweges nicht möglich ist.

Mit dem Bau des Logistikzentrums wird sich die Situation weiter verschärfen.

 

Wie will die Hansestadt Lübeck die Situation regeln?“

 

Frau Senatorin Hagen beantwortet die zwei Fragen wie folgt:

 

Antwort zu 1.:

 

„Sehr geehrte Frau Kripke, vielen Dank auch für Ihre Fragen. Ihre erste Frage berührt den Lärmschutz. Ich kann mitteilen, dass für die Luisenstraße demnächst die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes reduziert werden soll. Der Hertz- und der Bunsenweg befinden sich bereits in einer Tempo-30-Zone.

Im Glashüttenweg gibt es aufgrund des Gewerbegebietes kaum Wohnbebauung, und es gibt von dort keine Beschwerden hinsichtlich des Verkehrslärms, sodass eine verkehrsrechtliche Prüfung zum Lärmschutz zurzeit nicht erforderlich erscheint. Die in den letzten Jahren erfolgte Neubebauung südlich der Luisenstraße erfüllt die heutigen gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz sowohl im Gebäude als auch an den Außenwohnbereichen. Gleiches gilt für die 2019 – 2021 entstandenen neuen Wohngebäude westlich des Herzweges. Der im unteren Abschnitt des Glashüttenwegs vorhandene Baumbestand trägt zusätzlich zur Lärmminderung bei.

 

Zum Verkehrslärm ist wichtig zu wissen, dass dieser berechnet wird und nicht nur gemessen. Eine Messung stellt nur eine Momentaufnahme dar und ist oft nicht repräsentativ für die tatsächliche durchschnittliche Lärmbelastung. Daher werden wir die Situation beobachten und nach Inbetriebnahme des neuen Logistikzentrums erneut eine Verkehrszählung vornehmen. Aufgrund der dann ermittelten Daten kann die Lärmberechnung erfolgen. Dann kann auch sicherer beurteilt werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich werden.“

 

 

Antwort zu 2.:

 

„Die Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund der von Ihnen dargestellten Situation ein absolutes Haltverbot für diesen Straßenbereich angeordnet, das seit dem 12.03.2026 eingerichtet ist. Eine Verschärfung der Verkehrssituation im Glashüttenweg durch das neue Logistikzentrum sieht die Straßenverkehrsbehörde zurzeit nicht. Hintergrund ist, dass das Betriebsgrundstück des neuen Logistikzentrums im 24/7-Betrieb angefahren werden kann, daher sind Parkvorgänge im öffentlichen Straßenraum zwecks Warten auf Öffnung des Betriebsgeländes nicht zu erwarten. Dies dürfte sowohl zu einer Entlastung des Glashüttenweges als auch des Nils-Bohr-Rings von nächtlichen Parksuchverkehren beitragen.

 

Auch sind die Zufußgehenden und Radfahrenden auf dem ca. 3,80 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg in diesem Straßenbereich des Glashüttenwegs ausreichend geschützt. Es bestehen daher zurzeit keine besonderen Umstände, die zwingend ein weiteres verkehrliches Handeln im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO erfordern.

 

Die Problematik, dass die LKW aus Abfertigungsgründen im Glashüttenweg parken, wurde mittlerweile aufgegriffen. Die Bauverwaltung ist mit den betroffenen Unternehmen im Austausch, wie die Warte- und Abfertigungskapazitäten auf dem jeweiligen Betriebsrundstück selbst oder ggf. auch auf Grundstücken im näheren Umfeld erweitert und verbessert werden können.

 

Insofern arbeiten wir derzeit sehr intensiv an einer Verbesserung der Situation.“

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

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Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Fragestellenden für die eingereichten Themen und das damit verbundene Interesse an den Belangen der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

 

 

 

 

 

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