ALLRIS - Auszug

14.10.2025 - 5.1 Haushalt 2026

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Beratung dieser Angelegenheit erfolgt gemeinsam mit derjenigen unter TOP 5.1.1.

 

Zu diesem TOP sind Herr Uhlig und Herr Bössow anwesend und stellen eine Präsentation zum Haushalt (Anlage 1 zur Niederschrift) vor.

 

Hinweis: Die in der Sitzung gestellten und noch nicht abschließend beantworteten haushaltsbezogenen Fragen haben Herr Uhlig und Herr Bössow aufgenommen. Sie werden im Nachgang zur Sitzung gebündelt schriftlich beantwortet.

 

Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Dr. Flasbarth, der Vorsitzende, AM Fürter, der Bürgermeister, AM Prüß, Herr Uhlig, AM Groß, Herr Böhm, AM Siegenbrink, AM Stolzenberg, BM Möller, BM Voht, AM Zahn, Herr Bunk und stellv. AM Zimmermann.

 

Auf Wunsch von AM Dr. Flasbarth sagt der Bürgermeister zu, das Informationsschreiben für die von der auf der Konsolidierungsliste vorgeschlagenen Schließung des HGH betroffenen Personenkreise nachzureichen.

 

Auf Wunsch von AM Zahn wird sein folgender Wortbeitragsteil zu Protokoll genommen:

 

- Wortprotokoll Beginn -

 

„Herr Vorsitzender, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Bürgerschaftssitzung habe ich mich über Stil und Form geäußert, wie man miteinander umgeht. Und ich möchte da heute auch leider auch noch einmal darauf eingehen und ich bitte jetzt mal, festzustellen und das protokollarisch auch festzuhalten: Herr Flasbarth hat eben gerade wiederholt und das haben wir schon in mehreren Sitzungen gehört, dass wir vier Stellen im Datenschutz brauchen und Kiel nur eine Stelle hat. Das muss jetzt mal aufhören, diese Behauptungen, die wir hier ständig haben. Das haben wir schon in der Vergangenheit gehabt. Ich bitte darum, das jetzt protokollarisch festzuhalten und klarzustellen, was hier richtig ist, damit wir feststellen können: Das, was Herr Flasbarth hier die ganze Zeit sagt, ob wir das uns weiter anhören müssen, ob das richtig ist und Herr Flasbarth muss an seinen Äußerungen dann mal arbeiten.“

 

- Wortprotokoll Ende -

 

Hinweis zu der von AM Zahn geäußerten Bitte nach Richtigstellung: Die Niederschrift gibt ausschließlich das wesentliche Sitzungsgeschehen wieder und kann daher keine inhaltliche Bewertung („Faktencheck“) der Wortbeiträge von Mitgliedern des Gremiums enthalten.

 

Herr Bunk sagt auf Wunsch von AM Siegenbrink zu, nachzureichen, weshalb für das Gesamtprojekt Behnhaus / Drägerhaus im Jahr 2024 für das Haushaltsjahr 2026 lediglich 10.000 EUR im Haushalt veranschlagt worden seien und nunmehr im Jahr 2025 für das Haushaltsjahr 2026 2,3 Millionen EUR eingeplant würden.

 

AM Fürter beantragt zur Geschäftsordnung die Schließung der Redeliste.

 

Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

 

                                          Der Hauptausschuss beschließt die Schließung der Redeliste.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag unter TOP 5.1.1 abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 5.1.1).

 

Man verständigt sich abschließend darauf, die Haushaltsvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben.

 

Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe ohne Votum abstimmen:

 

15 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
 

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Beschlussempfehlung:

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                   Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                          Anlage 8
werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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