ALLRIS - Auszug

02.06.2025 - 6.2.1 Anfrage AM Pluschkell: Zielabweichungsverfahren...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage:

Die Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches ist am 14.01.2024 in Kraft getreten. Demnach können Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragen, um Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen. Diese Klausel erlaubt es vorübergehend ausschließlich Kommunen, Windenergie-Flächen auszuweisen. So dürfen Kommunen zeitlich begrenzt bis Ende 2027 auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete Windkraftanlagen planen. Mit den weniger strengen Regeln und Auflagen soll die Leistung durch Windenergie im Land deutlich erhöht werden.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

Beabsichtigt die Verwaltung, der Lübecker Bürgerschaft eine Vorlage entgegenzubringen zur Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck? Falls ja, wann wird es eine entsprechende Beschlussvorlage geben? Falls nein, warum soll es keine entsprechende Vorlage geben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Antwort zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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