ALLRIS - Auszug

30.03.2023 - 9.7 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bed...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen (ab S.11) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2023 ff.

 

2. Da 2023 keine Mehraufwendungen entstehen, muss für das Haushaltsjahr 2023 keine haushaltsmäßige Ordnung hergestellt werden.

 

3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die Haushaltsjahre 2024 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 hergestellt.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS

 zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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