ALLRIS - Auszug

10.05.2022 - 4.3 Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreund...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Kruse stellt das Projekt vor und erläutert die Ziele und das weitere Vorgehen. Es solle als Pilotprojekt für zukünftige Straßenumbauten in Lübeck gelten und sei mit den anderen Bereichen abgestimmt. AM Mauritz kritisiert, dass die Politik nicht ausreichend informiert worden sei. Herr Hinsen betont, dass diese Vorstellung des Projektes im USO der Beteiligung und der Information diene. Die Ausschreibung und Bauphase beginne erst später. Es diskutieren AM Zahn, AM Höfel, AM Schüler, AM Zahn, AM Müller. Frau Dr. Kruse erläutert die Kriterien nach der die Auswahl des Gebietesr das Pilotprojekt erfolgt sei. AM Schüler wünscht sich eine Beteiligung der Anwohner insbesondere zum Thema Versickerung von Regenwasser.

 

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Beschluss:

Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es wie traditionell üblich glichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG).

 

Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung  auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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