ALLRIS - Auszug

25.11.2021 - 8.30 Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfe-ausschuss gewählt bzw. berufen.

3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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