ALLRIS - Auszug

06.09.2021 - 6.2.2 Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, (FDP) zur v...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Anfrage:

Aktuellen Medienberichten zur Folge wird die Schifffahrt auf dem Elbe-Lübeck-Kanal eingeschränkt, weil das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee für die Hubbrücke die Gefahr sieht, dass die Brückenmechanik mit jeder zusätzlichen Brückenöffnung aufgrund der höheren Beanspruchung ausfällt. Konkret heißt es: "Der technische Zustand der Brücke erfordert bis zu deren Sanierung eine konstante Aufrechterhaltung einer planbaren Dienstleitung".

Die Brücke wird nun in der Zeit von 12 bis 16 Uhr nicht mehr geöffnet auch nicht für Binnenschiffe. Gegen 16 Uhr gibt es dann eine längere Öffnungsphase. Bis zu drei Binnenschiffe warten. Haben die Binnenschiffe das Nadelöhr Hubbrücke passiert, drohen ihnen weitere Wartezeiten: In der nächsten Schleuse in Oberbüssau kann jeweils nur ein Binnenschiff geschleust werden. Die längeren Öffnungszeiten der Hubbrücke um 16.00 Uhr lassen gravierende Auswirkungen auch für den Individualverkehr erwarten: Um diese Zeit ist der Berufsverkehr besonders stark. Ein Ausfall der Brückenmechanik würde unweigerlich eine komplette Sperrung des Brückenensembles für den Straßen- und Schiffsverkehr bedeuten.

Die Beschränkungen bedeutet für die betroffenen Reedereien und Unternehmen im Hafen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil und haben auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Elbe-Lübeck-Kanals und damit auf den geplanten Ausbau des Kanals.


Hierzu meine Fragen: 

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Hansestadt zur Thematik vor?
  2. Hat sich der Brückenzustand in der letzten Zeit gravierenden verändert?
  3. Wie bewertet die Hansestadt die Befürchtung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes im Hinblick auf das Hubbrücken-Ensembles?
  4. Welche verkehrlichen Maßnahmen werden seitens der Stadt angedacht, um im Falle einer Brückensperrung die Verkehre im Norden der Altstadt lenken zu können?

 

Zwischenantwort

Es Wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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