ALLRIS - Auszug

26.11.2020 - 9.28 Feststellung Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2014 der Stiftung „Haus der Jugend“ mit einem Jahresüberschuss von 4.578,20 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
2. Dieser Jahresüberschuss wird in 2015 der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

3. Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Haus der Jugend“ mit einem Jahresüberschuss von 2.434,25 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird in 2016 der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

5. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
    fungsaausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2019/09144) wird
    zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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