ALLRIS - Auszug

08.09.2020 - 3.4 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf    1.000,-  Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf   2.000,-  Euro

 

  • einem Jahresüberschuss von           0,-  Euro

 

  • einem Jahresfehlbetrag von     1.000,-  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   1.000,-  Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      700,-  Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-  Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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