ALLRIS - Auszug

30.01.2020 - 10.9 DIE LINKE: Inklusionspreis

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es sprechen BM Zunft und BM Candan.

 

BM Jansen verlässt während der Beratung zu TOP 10.9 den Saal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Hansestadt Lübeck vergibt jährlich jeweils einen Inklusionspreis an:

 

  1. Arbeitgeber*innen: wenn sich ihr Betrieb mit Menschen mit Schwerbehinderungen vorbildlich beschäftigen oder ausbilden.

 

  1. Ehrenamtliche Vereine/Personen: wenn diese Menschen und Vereine mit Behinderungen in besonderer Weise ohne Anspruch auf Entgelt (Ehrenamtspauschale o.ä. zählt nicht) betreuen/fördern/unterstützen.

 

2. Bei den Preisträger*innen wird jeweils auf die paritätische Verteilung der Geschlechter geachtet.

 

3. Der Sozialausschuss wird beauftragt eine Richtlinie zur Vergabe des Inklusionspreises der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten und diese umzusetzen. Grundlage der Richtlinie zur Vergabe soll die UN-Resolution 62/127 vom 18.12.2007 sein. Der Sozialausschuss wird der/dem Bürgermeister*in und der/dem Präsident*in der Bürgerschaft die Preisträger*innen vorschlagen.

 

4. Das Büro der Bürgerschaft und die Bürgermeisterkanzlei werden die Preisverleihung jährlich gemeinsam organisieren und stets am 3.12. (Umsetzung der UN-Resolution 62/127 vom 18.12.2007) durchführen.

 

5. Für die Würdigung des Ehrenamtes im Bereich Inklusion soll eine Ehrennadel/Ehrenmedaille o.ä. als äußeres Zeichen neben weiteren Vergünstigungen für kommunale Einrichtungen oder städtische Unternehmen als Anerkennung vergeben werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

39

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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