ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 5.20 Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stolzenberg berichtet, dass er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass einige Anregungen von Privaten im Rahmen des Bauleitverfahrens keine Berücksichtigung gefunden hätten. Insbesondere betreffe dies die vorhandene Jugendfreizeiteinrichtung.

Frau Schopenhauer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Eigentümer der Ladenzeile im Pinassenweg zugesichert habe, dass der jetzige Jugendtreff die Einrichtung weiter nutzen könne.

Herr Stolzenberg begrüßt die gute Vereinbarung, bemängelt jedoch gleichzeitig die damit geschaffene Abhängigkeit von Privaten. Im Rahmen des Bebauungsplanes hätte die Gelegenheit bestanden, entsprechende Vorgaben zu schaffen.

 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (bei 1 Gegenstimme),

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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