ALLRIS - Auszug

02.07.2018 - 5.3.1 Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Antrag: Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße

Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:

  •          In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
  •          In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.

Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen

 

 

Wie vorweg bereits festgelegt, werden dieser Antrag und der unter TOP 5.3.2 zusammen unter diesem TOP behandelt.

 

Herr Pluschkell sieht den Inhalt der Anträge straßenverkehrsrechtlich als sehr komplex an und hätte gerne eine Erläuterung bzw. Stellungnahme der Verwaltung aus rechtlicher Sicht hierzu.

 

Aufgrund keiner Stellungnahme durch die Verwaltung regt Herr Lötsch an, beide Anträge zu beschließen.

 

Herr Luetkens möchte wissen, wo die Ausweichverkehre dann entlang geführt werden.

Herr Lötsch verweist auf die Seelandstraße zur B75, die extra auch für Schwerlastverkehre ausgebaut worden sei.

 

Herr Pluschkell führt aus, dass der damalige Abbau der Beschilderung in der Kücknitzer Hauptstraße erfolgt sei, da diese nicht im Einklang mit der StVO (Straßenverkehrsordnung) gewesen sei.

 

Herr Dr. Brock sieht die Verwaltung in der Pflicht, sich Gedanken zu machen, unter welchen Bedingungen dort eine Verkehrsberuhigung geschaffen werden kann.

 

Herr Müller-Horn sieht ein Verkehrskonzept als den Königsweg an und schlägt vor, den TOP 5.3.1 auf Grund fehlender Fachmeinung zu vertagen.

 

Herr Pluschkell beantragt folgende Änderung zum Antrag unter TOP 5.3.1 (CDU-Antrag):

„Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herr Pluschkell abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag mit der oben aufgeführten Änderung zuzustimmen.

 

 

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