ALLRIS - Auszug

21.04.2015 - 6.1 Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

4.       Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Frau Wind-Olßon und Herr Röttger bemängeln, dass mit veraltetem Kartenmaterial gearbeitet worden sei. Die Karte auf Seite 42/58 entspreche nicht den aktuellen Gegebenheiten. Laut Frau Beyerle würden Katasterpläne die Grundlage bilden, auf denen keine Bepflanzung eingezeichnet sei. Dies sei eine Fläche des Lübecker Bauvereins, auf der die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt würden. Fragen der Herren Müller und Schaafberg zu den Ausgleichsflächen beantwortet Frau Beyerle. Eine Frage von Herrn Schaafberg zur Stauwasserbildung beantwortet Herr Otte.

 

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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