ALLRIS - Auszug

03.03.2015 - 8.2 Aufklärung und Prävention statt religiösem Extr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.17 TO mit VO Nr. 2268 den

nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion zur

abschließenden Beratung an den Jugendhilfeausschuss

(federführend), den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung sowie

den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Der Bürgermeister wird gebeten, in Abstimmung mit der Landesregierung den Aufbau lokaler

Strukturen zur Prävention von Radikalisierung und religiös motiviertem Extremismus zu

initiieren und zu fördern. Im Rahmen derartiger Modellprojekte soll insbesondere der Dialog

und die Kooperation mit den muslimischen Vereinen und Verbänden gepflegt werden, die

den Salafismus ablehnen.

Zudem sollen durch Angebote pädagogischer Arbeit und politische Bildung in Schulen und

Jugendeinrichtungen, Kinder und Jugendliche im Bezug auf religiösen Extremismus

sensibilisiert und über die damit einhergehenden Gefahren aufgeklärt werden. Darüber

hinaus sollen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte durch entsprechende

Fortbildungsangebote dazu befähigt werden, auf religiös motivierte Verhaltensweise

angemessen zu reagieren. Der Krimalpräventive Rat der Hansestadt Lübeck ist einzubinden.

 

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Der Überweisungsauftrag war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17.02.2015.

Auszug aus der Niederschrift:

Herr Möller gibt bekannt, dass mit der Umsetzung der im Antrag geforderten Punkte im Kriminalpräventiven Rat (KPR) schon begonnen worden sei. Es gab schon eine Sondersitzung des KPR zu religiösem Fanatismus und es solle weitere Runden zu dem Thema geben, bei denen das Innenministerium eingebunden werde solle. Der Aufbau eines Präventionsnetzwerks sei ebenfalls in der Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 2 – Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß dem Antrag zu verfahren.

 

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.                                                       

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.

             

 

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