ALLRIS - Auszug

11.11.2013 - 5.2 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krause beantragt für die CDU-Fraktion, die Zielsetzungen unter Ziffer 1. um den Spiegelstrich

 

-          Die Teerhofsinsel wird als Erweiterungsfläche für den Hafen ausgeschlossen.“

 

zu ergänzen.

 

 

Herr Hundertmark stellt den folgenden Antrag:

 

„Soweit möglich, soll eine finanzielle Beteiligung der Betriebe der Hafenwirtschaft erfolgen.“

 

 

Herr Wiese informiert zu dem Antrag von Herrn Hundertmark, dass zu den Hafenbetrieben bereits Kontakt besteht und mögliche Beteiligungen geklärt werden.

 

Zu den Kosten i. H. v. 450 TEUR sprechen Herr Wolfgram und Herr Wiese. Es handelt sich hierbei ausschließlich um externe Kosten ohne die internen Kosten bei LPA.

 

Der Vorsitzende bitte zu beiden Anträgen und zur Vorlage um Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag der

CDU-Fraktion einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des Ausschussmitgliedes

Jörg Hundertmark einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

gemäß geändertem Beschlussvorschlag

zu entscheiden.

(12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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Anlagen zur Vorlage

 

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