ALLRIS - Auszug

17.01.2013 - 5.2 Sportförderrichtlinien der Hansestadt Lübeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Senatorin Borns sieht die den Ausschussmitgliedern vorliegende Fassung der Sportförderrichtlinien als einen guten Ausgangspunkt, hiermit in die Umsetzung zu gehen und Erfahrungen zu sammeln, anhand derer ggf. spätere Anpassungen möglich seien.

 

Herr Krause kritisiert die Bestimmung zu der bei Baumaßnahmen zu berücksichtigenden Interessen von Frauen und Mädchen, die Regelungen für die Betriebskostenzuschüsse an Vereine mit eigenen Anlagen sowie den Wegfall der Erstattung von Straßenreinigungsgebühren. Herr Krause befürwortet grundsätzlich den Ansatz der Richtlinien, hat aber kein Verständnis für daraus resultierende Ungleichbehandlungen.

 

Herr Schröder weist in diesem Zusammenhang auf die Erhöhung der Zuwendungspauschale für den Jugendsport hin, durch die mögliche finanzielle Nachteile wieder aufgehoben werden, vor allem beim von Herrn Krause vorgetragenen Beispiel TSV Schlutup. Hier wird es insgesamt zu einer Mehreinnahme kommen.

 

Zur Förderung der Interessen von Mädchen und Frauen sprechen Frau Friedrichsen und Frau Schmittner, die die auf bundesweite Studien basierende Stellungnahme des Frauenbüros erläutert.

 

Zu der Kritik von Herrn Krause sprechen Herr Kleyer, Herr Schopenhauer, Herr Voht und Frau Feix, die sich einvernehmlich für die Richtlinien aussprechen. Herr Voht hält die Richtlinien als ein wichtiges positives Signal für die Sportförderung in der Hansestadt Lübeck.

 

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Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschlussvorschlag:

1.   Die Hansestadt Lübeck beschließt Sportförderrichtlinien (Anlage 1).
 

2.   Die bisherigen Regelungen zu „Sport gegen Gewalt“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1995 zu TOP 10.2, Ziffer 4 (Drucksache Nr. 882),

„Erstattung von Straßenreinigungsgebühren“ (Beschluss der Bürgerschaft vom 28.09.1989 zu TOP 9.15 (Drucksache Nr. 2559) und

„Zuschüsse hauptamtliche ÜbungsleiterInnen“ (Verwaltungsfestsetzung aus dem Jahr 1964) werden aufgehoben.

Die Bestimmungen zur „Sportlerehrung“ sind enthalten und ersetzen die vormaligen Regelungen (Beschluss des Senats vom 20.12.1978 zu TOP 10).

 

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Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Personalausschuss, dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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