Prüfantrag und Anfrage:
Weiterführung des Projektes zum Neubau Feuerwache 2 mit integrierter Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz am Standort der Welsbachstr. 2.
Gem. der o.a. Vorlage beabsichtigt die Hansestadt Lübeck, nachdem die Landes-polizei aus einem gemeinsamen Projekt ausgestiegen ist, den geplanten Neubau mit geringerem „Raumbuch-Bedarf“ zu realisieren.
Diese neue Baumaßnahme ist durch die Bürgerschaft zu beschließen.
Alternativ zu der Vorlage wird gebeten, folgenden Vorschlag zu prüfen und die weiteren Anfragen zu beantworten und dann diese zeitnah im USO- und Bau- Ausschuss vorzustellen:
I.
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Am Standort Welsbachstraße wird ein Funktionsgebäude errichtet, für
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Neubau Feuerwache 2 (gem. Raumprogramm)
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Zentrale Dienste Rettungsdienst (ZDR), bestehend aus Feuerwehr und den Leistungserbringern z.B. DRK, JUH und ASB mit z.B. Möglichkeiten der Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften, Lagerung von Gerätschaften, Werkstatthalle Rettungsdienst etc.
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Bei der Berechnung der Nutzungsfläche ist der prognostizierte Bedarf von einem Plus von 50% bis zum Jahr 2040 für den Rettungsdienst noch einmal detailliert darzustellen, da z.Zt. eine genauere Betrachtung der Einsatzzahlen, auch aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen, stattfindet.
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Am Standort Bornhövedstraße entsteht ein zusätzliches Gebäude, bestehend
aus,
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Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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Sonderlagenraum, gem. Netto-Raumflächen (NRF).
3) Integrierung Rettungssanitäterschule auf dem Grundstück Bornhövedstraße:
Gem. Aussage befindet sich dieser Neubau in der Endphase der Planung und wird zeitnah realisiert.
Die geplanten Räumlichkeiten sind genauer zu betrachten und es ist zu prüfen, ob z.B. die Lehrsäle etc. bei „Einsatzlagen in der Krise“, in das Leitungsführ-ungskonzept der Neubauvorhaben integriert werden könnten.
4) Fehlende Büroarbeitsplätze und Besprechungsräume:
Die der Feuerwehr fehlenden Räumlichkeiten werden, nachdem die Gebäude Pkt. 1 und 2 gebaut wurden, zügig ergänzt. Dabei wird zu prüfen sein, ob am Standort Bornhövedstraße, nach dem Auszug von Teilbereichen in die neu zubauenden Gebäude, ein Neubau oder eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes durch z.B. Ständerbauweise erfolgen kann.
5) 12 Arbeitsplätze für Aufgaben im Bereich Zivilschutz:
Dieser neu vorgesehene Bereich wird nicht zwingend bei der Feuerwehr ange-siedelt (Feuerwehr = besondere Ausbildung, Eintritt in den Ruhestand mit dem 60ten Lebensjahr). Er könnte z.B. als Teilbereich des Ordnungsdienstes damit dem Ordnungsamt zugeordnet werden.
II.
Es wird gebeten, für die bisherige Planung die Kostenschätzung nach DIN 276 und das Raumbuch bzw. die angesetzten Flächenbedarfe mit Nutzerzahlen in der aktu-ellen Fassung offenzulegen und zur USO Sitzung am 19.05.2026 und zur Bauaus-schusssitzung am 01.06.2026 bereitzustellen.
Die Kostenschätzung wird benötigt, um eine belastbare Grundlage für die weitere Projektplanung sowie für finanzielle und organisatorische Entscheidungen zu schaffen. Wir bitten insbesondere um eine Aufstellung der Kosten nach den Kosten-gruppen der DIN 276 sowie um Erläuterungen zu den zugrunde gelegten Annahmen und Berechnungsgrundlagen.
Begründung:
Nach dem Ausstieg der Landespolizei bleibt abzuwarten, ob die Polizei überhaupt eine Leitstelle für die Polizei in Lübeck behält oder diese Leitstelle an einem anderen Standort in Schleswig-Holstein, z.B. Bad Oldesloe (war schon einmal angedacht) integriert wird. Z.Zt. scheint es nur eine Standortzusage für Lübeck durch das Land bis zum Jahr 2032 zu geben.
Aufgrund dessen erscheint ein Neubau der Leitstelle am Standort Welsbachstraße obsolet.
Das geplante Multifunktionsgebäude am Standort Welsbachstraße hat ein Grund-flächenproblem. Obwohl eine Flächenerweiterung durch einen Geländetausch vorgesehen ist, scheint die dann vorhandene Fläche, bei neutraler Betrachtung, zu klein zu sein.
Gerade bei Großlagen wird es schwierig werden die Fahrzeugbedarfe auf dem Ge-lände aufzunehmen. Neben den Fahrzeugen des dann erhöhten „Tagesgeschäftes“ werden zusätzliche weitere Stellflächen für bis zu 50 Fahrzeugen (Verbindungsbe-amte z.B. Polizei, Bundespolizei, THW, Bundeswehr, Stadtwerken, Deutsche Bahn, Ordnungsamt usw.) erforderlich werden. Zuzeiten eines Schichtwechsels möglicher-weise bis zu 100 Fahrzeuge.
Gem. Vorlage wird ausgeführt (gerne wird dabei der Einsatz Ahrtal genannt), dass Versorgungs- und Ruhemöglichkeiten vor Ort konkret vorhanden sein müssen. Diese Anforderung ist detaillierter zu betrachten, denn in Unterscheidung zum Ahrtal werden die Leitstellenkräfte (wie die eingesetzten Einsatzkräfte) in der Ruhephase ihres Einsatzes, zu Hause „zur Ruhe gehen“. Versorgungspunkte für die Einsatzkräfte werden dezentral aufgebaut werden.
Bei der Realisierung der alternativen Umsetzung werden die investiven Finanzmittel des Haushaltes über Jahre gestreckt.
Neben der Berufsfeuerwehr besteht auch ein immenser Investitionsbedarf bei den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren, die zeitnah umgesetzt werden sollten.