ALLRIS - Auszug

21.04.2026 - 7.2 AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß TOP 1 werden TOP 4.5, TOP 7.1 und TOP 7.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 7.2 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Frau Obel leitet kurz in das Thema ein. AM Mentz bezieht Stellung zum Antrag unter TOP 7.2. Aufgrund des Antrages zieht AM Mentz den Antrag unter TOP 7.1 VO/2025/14226 zurück. Sie bittet jedoch darum, dass der Inhalt des Antrages als Arbeitsgrundlage bei UNV diene. Zudem bittet AM Mentz darum, dass im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung regelmäßig berichtet werde. Hierzu redet AM Zahn.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage unter TOP 7.2 abstimmen.

 

Die Vorlage wurde den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Anmerkung aus dem Bereich Recht:

TOP 7.2 enthält verbindlich formulierte Handlungsanweisungen an die Verwaltung. Hierzu fehlt dem Ausschuss die Beschlusskompetenz. Daher ist der Beschluss rechtskonform als Bitte an die Verwaltung auszulegen, beschlussgemäß zu handeln.

 

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Antrag:

 

Im USO am 17.02.2026 wurde die Konzeptskizze: „Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Gewässerqualität in der Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität“ durch den Bereich UNV vorgestellt.

 Um diese Konzeptskizze in ein tragfähiges Konzept umzusetzen, wird Folgendes beantragt:

  1. Erarbeitung des Konzeptes aus der vorgelegten Konzeptskizze

Unter Nutzung vorhandener Fördermittel, insbes. aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wird die Skizze umgehend zu einem tragfähigen Konzept weiterentwickelt.

Die UNV wird gebeten, den voraussichtlichen Zeitrahmen und den notwendigen Eigenanteil bei Nutzung o.g. Fördermittel zu benennen.

Weiter wird die UNV gebeten, zu klären, ob bzw. wie weit der Bürgerschaftsbeschluss zum Uferrandstreifenprogramm vom 29.10.1992 bereits umgesetzt wurde. Noch nicht abgearbeitete Beschlussteile sollen umgehend umgesetzt werden, soweit sie in das Konzept passen.

Die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur Erarbeitung wesentlicher Bausteine (so dass bei der UNV im Wesentlichen die Koordination zu leisten wäre) ist zu prüfen und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten, insbesondere, wie sich die Kosten aus Fördermitteln generieren lassen.

  1. Flächensicherung für potenzielle Maßnahmen zur Renaturierung

Gleichzeitig ist mit der Flächensicherung für potenzielle Maßnahmen zur Renaturierung an der Wakenitz und ihren Randgebieten zu beginnen, z.B.  für das o.g. Uferrandstreifenprogramm und das Randstreifenprogramm nach WRRL. Da dieser Prozess voraussichtlich über mehrere Jahre dauern und sowohl den Flächentausch als auch Ankauf und Verkauf von Flächen beinhalten wird, wird die UNV gebeten zu klären, wie der Bereich Liegenschaften unterstützend wirken kann, sowie welche weiteren Organisationen, wie die Landgesellschaft oder Stiftungen, finanziell oder durch geeignete Flächen unterstützen können.
Zusätzlich soll geprüft werden, welche Auswirkungen ein Anstieg oder ein Herabsetzen des Wasserstandes hätte.

  1. kurzfristig wirkende strukturverbessernde Maßnahmen

 Direkt an Wakenitz und Niemarker Landgraben sollen parallel zur Konzepterarbeitung Maßnahmen durchgeführt werden, die öffentlichkeitswirksam und nachvollziehbar   Biotopverbesserungen zeigen.

Es ist zu prüfen, inwieweit hier Finanzmittel des Förderprojekts „Niedermoorstandorte entwickeln“ oder vergleichbare Programme noch genutzt werden können.

Weiter wird die UNV gebeten zu klären, ob und wie der Bürgerschaftsbeschluss von 1993 zur Umsetzung des Teillandschaftsplanes eine Begleitarbeitsgruppe zu initiieren, umgesetzt wurde. Eine Begleitarbeitsgruppe kann Kenntnisse einbringen (siehe Ausstellung zur Wakenitz im Museum für Natur und Umwelt 2025), ggf. zusätzliche Ideen entwickeln und Verständnis für Maßnahmen stärken.

  1. Finanzierung

Aus bisherigen Gesprächen hat sich ergeben, dass die Personalressource für das Gesamtprojekt mit ½ Stelle in der Unteren Naturschutzbehörde für die kontinuierliche Begleitung der ersten Schritte für das laufende Jahr zu veranschlagen ist.

Die UNV wird gebeten zu klären, ob und wie dies zunächst mit verfügbaren Reststunden abgedeckt werden kann.

Der Fachbereich wird gebeten, für die langfristige Sicherstellung der Bearbeitung des Konzeptes über 2027 hinaus in den gesamten Personalressourcen des FB-Umschichtungsmöglichkeiten im dargestellten Personalaufwand zu sichern.

Sofern diese bis September 2026 nicht nachzuweisen sind, wird die Verwaltung beauftragt, für den Haushalt 2027 entsprechende Personalkapazitäten sichern.

Benötigte Ressourcen für die Beauftragung eines externen Planungsbüros sind ebenfalls im Haushalt zu ordnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt einstimmig den Antrag.

 

Die Vorlage wurde den Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

 

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