ALLRIS - Auszug

20.04.2026 - 3.4 Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/Neue ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

AM Stolzenberg führt aus, dass die Planung vorsehe, erhebliche Wohnraumbestände abzureißen und stellt die Frage, ob dies wirklich der richtige Weg sei. Er regt an, die Planung zu überarbeiten.

Senatorin Hagen antwortet, dass das Verfahren bereits sehr lange dauere und das Wettbewerbsverfahren 2019 durchgeführt worden sei. Weiterhin werde nicht einfach nur Wohnraum abgerissen um ihn neuzubauen, sondern es gehe darum einen zukunftssicheren Gebäudebestand zu schaffen, der auch zukünftig attraktiv sein werden. Das Verfahren am Ende in Frage zu stellen sei nicht der richtige Weg, die Detailbefassung habe im Vorfeld stattgefunden. Zudem befinde man sich hier auch in einem baulogistisch abgestimmten Prozess.

 

AM Mählenhoff sagt, dass in dem B-Plan rund 60 Baumstandorte gestrichen seien, dem aber nur 13 Neupflanzungen gegenüber stünden. Aus ihrer Sicht würden hier ca. 50 Bäume fehlen. Sie verstehe, dass bei Neubau und Verdichtung Bäume gefällt werden müssten, aber ihr reiche der pauschale Verweis auf die Freiraumplanung nicht.

Frau Belchhaus entgegnet, dass es korrekt sei, dass Bäume entfernt werden müssten, aber auch nur in dem Umfang Bäume gefällt werden sollen, in dem es tatsächlich für die Bebauung erforderlich sei. In der Praxis würden vermutlich weniger Bäume gefällt werden müssen.

 

AM Mählenhoff weist auf die fehlenden Bäume am Bahnhaltepunkt Moisling hin. Im vorliegenden B-Plan stehe, dass das Regenwasser möglichst auf die Baumstandorte abfließen solle, aber wenn dies wie am Bahnhaltepunkt geschehe, bezweifle sie, ob dies funktioniere. Sie erkundigt sich, wie das Wasser versickerungsfähig abgeleitet werden solle.

Frau Belchhaus erläutert, dass dieses bei der folgenden Ausführungsplanung zu beachten sei.

 

AM Mählenhoff möchte wissen, wann die wasserwirtschaftliche Fachplanung vorliege und wann die Freiraumplanung abgeschlossen sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass der wasserwirtschaftliche Begleitplan als Teil des Verfahrens vorliege. Die Freiraumplanung erfolge zusammen mit der Hochbauplanung bzw. der Planung der Verkehrsflächen. Wenn die öffentlichen Verkehrsflächen überplant werden würden, müsse diese Planung auch die wasserwirtschaftlichen Belange berücksichtigen. 

 

AM Mählenhoff erklärt, dass in den Unterlagen auf die GALK-Liste verwiesen werde, aber auch angemerkt werde, dass diese als kritisch bewertet werde. Sie wolle wissen, wo bei dieser Liste der rechtliche Haken liege. Sie bitte, dies zu einer der nächsten Sitzungen zu beantworten, damit dies auch für zukünftige B-Planverfahren bekannt sei.

 

Herr Schulz sagt, dass er in der Planung eine klimafunktionale Bilanzierung vermisse und er als Naturschutzbeirat deutlich kritisieren wolle, dass bislang kein Ausgleich für den Bahnhaltepunkt Moisling unternommen worden sei.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bahnhaltepunkt Moisling kein Gegenstand der aktuellen Debatte sei.

 

Herr Schulz führt weiterhin aus, dass das Thema der Stellplätze aus seiner Sicht anders gedacht werden könne. Aus seiner Sicht könne der Stellplatzschlüssel heruntergefahren werden, es würden keine 108 Einzelstellplätze benötigt werden.

 

AM Ramcke bittet darum, dass die Verwaltung in gesonderter Form die Konsequenzen des A-RW 1-Erlasses des Landes Schleswig-Holstein aufzeige.

Frau Belchhaus erklärt, dass die Verwaltung dem gerne nachkomme, bestenfalls gemeinsam mit der unteren Wasserbehörde. Die Grundaussage des Erlasses bestehe darin, dass in Gebieten, die mit einem Bebauungsplan überplant werden, das anfallende Niederschlagswasser der Verdunstung oder Versickerung zugeführt werden solle und nur in Ausnahmefällen zu Anteilen in die Kanalisation eingeleitet werden dürfe.

AM Ramcke hakt nach, ob dann nicht im B-Plan ein Entwässerungskonzept enthalten sein müsse.

Frau Belchhaus weist darauf hin, dass der B-Plan auf Grundlage des wasserwirtschaftlichen Begleitplans Festsetzungen zur Entwässerung enthalte. Im Rahmen der Bauantragsverfahren müsse zudem auch immer ein Antrag auf Entwässerungsplanung eingereicht und von den EBL genehmigt werden.

 

Der Vorsitzende bittet darum, die Fragen von AM Mählenhoff nochmal mit der Verwaltung abzustimmen. Er lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung:

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

  1.      Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu berichtigen.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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