ALLRIS - Auszug

05.03.2026 - 3.5.1 Antwort auf Anfrage des Beirates für Menschen m...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die gemeinsame Beratung erfolgt unter TOP 4.3.
 

Reduzieren

Beschluss:

Beantwortung der Anfrage des Beirates für Menschen mit Behinderungen: Schulkinderbetreuung Ferienzeit (VO/2025/14726)

 

Es wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten

 

  1. Bitte erläutern Sie, ob die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Einkommens- und Vermögensprüfung für die Schulkinderbetreuung in der Ferienzeit des Ganztags an Schule eine zwingende landes- und/oder bundesrechtliche Verpflichtung darstellt, oder ob der Kommune ein Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung dieser Praxis zusteht.

 

  1. Falls die Verwaltung keinen Ermessensspielraum sieht:

Welche Urteile oder Rechtsgutachten belegen diese Position?

 

  1. Falls ein Ermessensspielraum besteht:

Welche Kriterien zieht die Verwaltung zur Entscheidung heran, und warum wird dieser Spielraum bislang nicht zugunsten der Familien genutzt?

 

  1. Unter welchen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen wäre eine einkommensunabhängige Gewährung von Schulbegleitung in den Ferien des Ganztags an Schule durch die Kommune als freiwillige Leistung möglich?

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, die Schulbegleiter während der Ferien als kommunale freiwillige Leistung auszugestalten, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere Artikel 24 (Bildung) und 19 (Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) – umzusetzen?

 

Begründung:

Ausschließlich Familien mit Kindern mit Behinderung sind von den bestehenden Regelungen zur Einkommens- und Vermögensprüfung betroffen. Für sie stellt die aktuelle Praxis eine klare Benachteiligung und damit eine Form der Diskriminierung dar.

 

Es ist daher notwendig zu klären, ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Ermessensspielraum zusteht. Nur durch eine transparente Darstellung der rechtlichen Grundlagen lässt sich beurteilen, ob eine andere, gerechtere Ausgestaltung möglich wäre.

 

Insbesondere eine kommunale freiwillige Leistung – etwa die einkommensunabhängige Gewährung von Schulbegleitung in den Ferien – könnte dazu beitragen, diese Ungleichbehandlung zu beenden und die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, die das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zentral hervorhebt.


 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Ausschuss vertagt die Antwort einstimmig.
 

 

Das könnte Sie auch interessieren