ALLRIS - Auszug

05.03.2026 - 4.3 Berichterstattung Schulbegleitung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Senatorin Frank macht in ihren einleitenden Worten deutlich, dass es sich hier um ein wichtiges Thema handle. In Lübeck werde seit 2013 mit dem I-Poolmodell etwas Zukunftsweisendes aufgebaut. Die Prüfung des Landesrechnungshofes in Schleswig-Holstein habe ergeben das Lübeck weit vorne liege, was die Entwicklung dieses Modells angehe. Doch gebe es weiterhin Verbesserungspotential. Dieses werde erarbeitet und dem Ausschuss dann zur Kenntnis gegeben. Sie teilt weiter mit, dass sie mit ihren Kolleg:innen der kreisfreien Städten im Austausch stehe und es noch ein weiter Weg sei.

 

Herr Drescher, Herr Jaacks und Frau Rieper stellen den Bericht mit einer PPP vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfragen von Herrn Kerlin und Frau Benecke-Benbouabdellah erklärt Herr Jaacks, dass die Kostensteigerung sich durch die Erhöhung des Poolbudgets und die Tarifsteigerungen begründet, wobei die Landesmittel gleichbleiben. Die Kostenaufteilung erfolgt 50/50 auf die Bereiche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und SGB IX.

 

Es besteht eine Mischkalkulation, so dass auch über den klassischen Inklusionsbegriff hinaus Kinder ohne Eingliederungsanspruch versorgt werden können. Anträge die über die Bildungsfondunterstützung gestellt werden, werden über eine Formel mit Parametern geprüft und dann über den Bildungsfondanteil auf die Schulstandorte verteilt.

 

Frau Senatorin Frank erklärt Frau Siegenbrink auf ihre Frage, dass sich der Landesrechnungshof die Kommunen im Vergleich angesehen habe und hier zunächst nur ein Entwurf vorliege. Aus dem aber bereits ersichtlich sei, dass das Lübecker Modell nicht nur fachlich sehr gut sei, sondern auch günstiger.

 

Herr Jaacks erklärt zu den Fragen von Frau Schellbach und Herrn Müller, dass das I-Poolmodell transparenter gestaltet werden könne um leichter und schneller an die Informationen zu kommen. Über die Jugendhilfe, den Schulen und örtlichen Trägern werden Informationen an die Eltern weitergegeben.

 

Der Fachkräfteanteil liegt bei 40/50 sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag.

 

Zur Einzelfallsteigerung erläutert Herr Jaacks, dass es Bedarfe gebe, die in ihrer Komplexität so herausfordernd seien, dass ein Einzelfall aus fachlicher Sicht Sinn mache.

 

Auf die Frage von Herrn Gierke antworten Herr Friedemann und Frau Senatorin Frank, dass für über 18 jährige Inklusionsberater:innen und die Soziale Sicherung Unterstützung anbieten, wenn Betroffene im Rahmen des Datenschutzes zustimmen.

 

Frau Senatorin Frank erklärt, dass man daran arbeite, den Abschlussbericht im Sommer vorlegen zu können.

 

Herr Jaacks erklärt auf die Frage von Frau Schulte-Ostermann, dass im I-Pool mit einem multiprofessionellen Team gearbeitet werde.

 

Frau Prüß und Herr Haltermann danken allen die an dem Bericht beteiligt waren und heben die Wichtigkeit dieser Arbeit hervor.

 


 

Reduzieren

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck fördert und verantwortet eine Vielzahl an Leistungen, damit Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich in dem Handlungsfeld der Schulbegleitung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine Dynamik entwickelt, die Fallzahlen, Ausgaben und qualitative Bedarfe deutlich steigen ließ.

 

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schulbegleitung gegenwärtig im Wandel sind. Von gesetzlichen Novellierungen betroffen sind derzeit das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026 (GaFöG). Angesichts dessen hat die Hansestadt Lübeck im vergangenen Jahr nahezu gleichzeitig zur Berichterstattung über Schulbegleitung in Schleswig-Holstein durch den Landesrechnungshof eine Bestandsaufnahme zur Schulbegleitung in der Hansestadt Lübeck begonnen. Die Zwischenergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss Schule und Sport hiermit dargelegt.
 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

 

einstimmige Ablehnung

 

 

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

 

 

Kenntnisnahme

x

 

Vertagung

 

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren