ALLRIS - Auszug

09.03.2026 - 3.3 Antwort auf Anfrage des AM Alt: Nachteile für d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Alt teilt mit, dass es bei der Datenübertragung offenbar zu einem Übertragungsfehler gekommen ist, da in seinem ursprünglichen Antrag abweichende Daten hinterlegt waren.

 

Hinsichtlich des Austritts der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ist die Angabe zu korrigieren. Anstelle der Jahreszahl 2025 ist dort 2050 auszuweisen.

 

Bzgl. der Klimaneutralität in Deutschland ist ebenfalls eine Anpassung erforderlich.

Die derzeit angegebene Jahreszahl 2024 ist entsprechend auf 2045 auszuweisen.

 

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Beschluss:

Antwort auf die Anfrage des AM Alt auf die Anfrage in der 19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ vom 13.10.2025.
 

Herr Alt stellte folgende Anfrage:

Als follow-up zu dem im Juni letzten Jahres hier vorgestellten Masterplan Klimaschutz habe ich für Frau Senatorin Steinrücke folgende Anfrage zu den Nachteilen für die Lübecker Wirtschaft, die aus den zeitlich nicht miteinander abgestimmten Klimazielen resultieren:

Die USA sind zwischenzeitlich aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen und haben damit offensichtlich ihr Ziel, die Klimaneutralität bis 2025 2050 zu erreichen, aufgegeben. China strebt die Erreichung der Klimaneutralität erst bis zum Jahr 2060 an; bis zum Jahr 2030 soll dort aber der CO2-Ausstoß noch kontinuierlich ansteigen. Die EU will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein und Deutschland ist mit seinem Ziel 2024 2045 noch ehrgeiziger. Lübeck aber setzt sich das anspruchsvollste Ziel, nämlich die Erreichung der Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2035.

Die Erreichung der Klimaneutralität ist für die Wirtschaft mit gewaltigen finanziellen Belastungen verbunden, z. B. in Form von Kosten für die energetische Sanierung von Gebäude, Umrüstung oder Austausch von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, erhöhte Energiekosten etc. Diese Kostenmehrbelastung trifft die Lübecker Wirtschaft besonders hart, weil sie ihre Wettbewerbsposition verschlechtert, was auf die zeitlich nicht miteinander abgestimmten Klimaziele zurückzuführen ist. Sie hat damit gegenüber ihren Wettbewerbern eine Kostenmehrbelastung für einen Zeitraum von 10, 15, 25 Jahren oder länger. Vor diesem Hintergrund nun meine Frage an Frau Senatorin Steinrücke:

Mit welchen Vorgaben für zu ergreifende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 muss nach dem jetzigen Planungsstand die Lübecker Wirtschaft rechnen? Dabei bitte nach Einmalaufwendungen (also z. B. in Form von einmaligen Investitionen, etc.) und wiederkehrenden Kosten (z. B. in Form von erhöhten Energiekosten, etc.) differenzieren. Wie schätzt die Verwaltung nach ihrem jetzigen Kenntnisstand das finanzielle Volumen ein, das von der Lübecker Wirtschaft hierfür zu tragen ist, ebenfalls getrennt nach Einmalaufwendungen und wiederkehrenden Kosten? Und ist die Realisierung dieser Maßnahmen für die Lübecker Wirtschaft und / oder für die städtische Verwaltung mit einem zusätzlichen Bürokratieaufwand verbunden und wenn ja, in welchem Umfang?

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

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