ALLRIS - Auszug

12.01.2026 - 3.4 Antwort auf Anfrage des AM Alt: Verfügbarkeit v...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 Herr Alt bedankt sich bei der KWL und der WiFö für die ausführliche Beantwortung. Werden in Zukunft im Gewerbegebiet, kurz, mittel oder langfristig weiter 60 Hektar zur Verfügung stehen? Diese würden dringend benötigt und sollten daher mit in die Planung aufgenommen werden.

 

Herr Simon teilt mit, dass die Landesplanung dies absteckt und die Flächenplanung sich dem anpassen muss. In dem Beschluss der Bürgerschaft wurden sogar 100 Hektar beschlossen. Es soll noch etwas dazu kommen und es gebe genug Luft zur Entwicklung, doch als erstes muss die Landesplanung stehen.

 

Herr Dr. Flasbarth ergänzt, dass im Beschluss sogar 300 Hektar Potenzialfläche zusätzlich beschlossen wurden.

 

Herr Alt teilt mit, dass die Gewerbeansiedlung wichtig ist, zur Reduzierung der Arbeitslosenzahlen.

 

Herr Alt kündigt an eine Anfrage zu den Arbeitsuchenden und deren Qualifikationen zu stellen.

 

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Beschluss:

Antwort auf die mündl. Anfrage des AM Alt: „Verfügbarkeit von Gewerbegrundstücken in der HL“ am 08.09.2025 im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde.

 

Herr Alt trägt folgende Anfrage zu Protokoll vor:

 „Lübeck leidet unter einer sehr hohen Arbeitslosigkeit; im August d. J. waren mehr als 10.000 Menschen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz; das entspricht einer Arbeitslosenquote von 8,5%, 2,5-3% wären normal. Der Grund für diese hohe Arbeitslosigkeit ist in der bereits seit mehreren Jahren anhaltenden negativen wirtschaftlichen Entwicklung zu sehen, deren Hauptursache m. E. in der politisch verordneten grünen Transformation der Wirtschaft liegt, unter der Branchen wie Automobilindustrie, Chemie, Energiewirtschaft etc. leiden. Dieses können wir aber auf kommunaler Ebene nicht beeinflussen.

Den wirksamsten Hebel, den wir auf kommunaler Ebene zur Förderung der Wirtschaftsleistung haben, ist die Neuansiedlung von Gewerbe. Gerade vor dem Hintergrund der Schaffung neuer Gewerbeparks in Schleswig-Holstein und Dänemark im Zusammenhang mit der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) sollte auch Lübeck die sich daraus ergebenden Chancen konsequent nutzen und entsprechende zusätzliche Gewerbeflächen zu attraktiven Konditionen ausweisen. Daher meine Anfrage an Frau Senatorin Steinrücke:

Welche Flächen (in ha) stehen in Lübeck nach dem derzeitigen Planungsstand kurz-, mittel- und langfristige für Gewerbeneuansiedlungen zur Verfügung? Und um welchen Umfang könnte das verfügbare Volumen nach Einschätzung der KWL oder der Wirtschaftsförderung durch eine entsprechende Kooperation mit den umliegenden Gemeinden noch ausgeweitet werden? Plant Lübeck im Zusammenhang mit der FFBQ einen zusätzlichen Gewerbepark? Und wenn nein, warum nicht?“

Frau Senatorin Steinrücke sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 


 

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die KWL / Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH am 23.10.2025 dem Fachbereich übersandt worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 


 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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