ALLRIS - Auszug

12.01.2026 - 3 Anfragen / Antworten / Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Simon teilt mit, dass bezgl. der baulichen Veränderung des Toilettenhäuschens am Grünstrand, durch die Baumaßnahmen die Flutschutzmauer weggerissen worden sei.

Die Anwohner in der Kaiserallee in Travemünde machen sich nun Sorgen um ihr Eigentum. Er fragt die Verwaltung ob dies bekannt sein.

 

Des Weiteren würde in Travemünde diskutiert werden, ob es nun so bleiben solle, dass Hunde im Oktober weiterhin nicht mehr an den Kurstrand dürfen. Die ist für die Hundehalter nicht verständlich, da es sonst immer ab Anfang Oktober galt, dass Hunde am Strand freilaufen durften.

 

Frau Senatorin Steinrücke teilt mit, dass sie auf der Stadtteilkonferenz in Travemünde am 08. Januar 2026 schon mit der beteiligten Anwohnerin bezgl. der Flutschutzmauer gesprochen habe. Diese wird sich nach ihrem Urlaub bei Frau Senatorin Steinrücke melden.

 

Herr Kirchhoff führt aus, dass der in Rede stehenden Mauer keine Flutschutzfunktion zukommt. Vielmehr handelt es sich um ein gartenarchitektonisches Gestaltungselement aus den 1960er-Jahren. Unter Zugrundelegung des höchsten historisch dokumentierten Wasserstandes aus dem Jahr 1872 in Höhe von 3,3 m über Normal würde dieser Wasserstand nicht bis an die Mauer heranreichen.

Der betreffende Bereich der Kaiserallee ist gemäß den vorliegenden Flutschutzkarten selbst bei einem Hochwasserereignis höchster Kategorie nicht von einer Überflutung betroffen.

Hinsichtlich der Regelung des Hundeverbotes am Kurstrand bis Ende Oktober wurden seitens der Verwaltung entsprechende Abwägungen vorgenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass rund 80 % der bundesdeutschen Haushalte keinen Hund halten, während etwa 20 % der Haushalte über einen Hund verfügen. Diese Verteilung floss in die Entscheidungsfindung der Verwaltung ein.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Herbstferien bis Ende Oktober andauern und die Witterungsverhältnisse in diesem Zeitraum regelmäßig noch eine Strandnutzung ermöglichen. Zudem führen das jährlich in der ersten Oktoberhälfte stattfindende Drachenfest sowie der vorhandene große Kinderspielplatz zu einer erhöhten Frequentierung des Strandbereichs durch Familien mit Kindern.

Benachbarte Seebäder verfügen über deutlich größere Strandflächen, sodass dort Nutzungskonflikte zwischen Strandnutzenden mit und ohne Hund nicht in vergleichbarer Intensität auftreten.

 

Herr Simon bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner beiden Anfragen.

 

 

Herr Stolzenberg stellt eine Anfrage.

Ist der Bereich Liegenschaften in der Verwaltung für die Bürgersolarparks zuständig?

Welcher Bereich ist Ansprechpartner bezgl. unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und Solaranlagen?

 

Frau Csösz teilt mit, dass es keine Aktivität in den Liegenschaften bezgl. Bürgersolarparks gibt, das liegt in der Hand der Stadtplanung. Die Stadtplanung hat auch Flächen identifiziert. Ob es dazu eine Ausschreibung geben wird, kann sie nicht beantworten.

 

Herr Gierke teilt mit, dass es schon einen Bürgersolarpark in durch die Bürger Energie Lübeck e.G gibt und jeder Bürger gerne Mitglied werden kann. Der Bürgersolarpark liegt zwischen der Ivendorfer Landstraße und der Bahnlinie nach Travemünde, schräg gegenüber dem Ivendorfer Campingplatz.

 

Herrn Stolzenberg reicht die Mitteilung von Frau Csösz.
 

 

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