ALLRIS - Auszug

24.03.2026 - 3.1 Austauschvorlage - Ausschreibungstext Fachberei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung erfolgt gemeinsam mit TOP 3.1.1 und 3.1.2.

 

Bürgermeister Lindenau weist darauf hin, dass die Durchführung eines Hearings besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliege.

 

Frau Philipp erläutert, dass ein aktuelles verwaltungsgerichtliches Urteil aufzeige, dass man für den Fall, dass ein öffentliches Hearing durchgeführt werden soll, verpflichtet ist, alle Kandidat:innen einzuladen, die die in der Stellenausschreibung dargelegten Anforderungen erfüllen. Gleichwohl sei man nicht verpflichtet, überhaupt ein Hearing durchzuführen. Die Einladung einzelner Kandidat:innen in die Fraktionen sei weiterhin unproblematisch.

 

Es sprechen AM Dr. Flasbarth und AM Fürter, der den Antrag stellt, dass auf ein Hearing verzichtet werden möge und darum bittet, dass das Gerichtsurteil den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt werden möge.

 

Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Herr Ziemann erläutert, dass der Antrag des AM Stüttgen [unter TOP 3.1.2] unzulässig sei, da nach § 65 Absatz 2 GO ausschließlich der Bürgermeister für einen derartigen Vorgang zuständig sei und die Kommunalpolitik hier keine Einflussmöglichkeiten habe.

 

AM Stüttgen zieht seinen Antrag darauf hin zurück.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag von AM Petereit abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 3.1.1):

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Fürter abstimmen:

 

14 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

Der Hauptausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.

 

Bürgermeister Lindenau verweist darauf, dass die Vorlage unter TOP 3.1 als Austauschvorlage vorliege. Eben jene enthalte für den Ausschreibungstext den ergänzenden Hinweis, dass Senatorin Frank für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.

 

Auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth erläutert Herr Ziemann, dass der fragliche Hinweis verpflichtender Bestandteil der Stellenausschreibung sei.

 

                                                         Der Hauptausschuss nimmt den Ausschreibungstext

                                                                                      in geänderter Fassung zur Kenntnis.

 

 

Hinweis:

Diese Angelegenheit wird unter TOP 10.2 erneut aufgegriffen.
 

 

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