Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung um 16:30 Uhr und stellt die fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
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Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheide im Zweifel der Ausschuss.
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Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen würden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienten.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass seitens der Politik die folgenden Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht worden seien:
TOP 3.9
AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsplan der Senior:InnenEinrichtungen (SIE) 2026 (VO/2026/14887)
TOP 3.10
AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zum Wirtschaftsplan der Senior:Innen Einrichtungen (SIE) 2026 (VO/2026/14898)
TOP 3.11
AM Christopher Lötsch (CDU): Teilzeitstellen in der Verwaltung (VO/2026/14904)
TOP 5.3.1
AM Stüttgen: Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung Anfrage zu Kosten für alternative Lösungen
TOP 5.3.2
AM Stüttgen: Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung Anfrage zum Verfahren und erfolgten Beteiligungen
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Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anmeldung des TOP 15.7 zur Tagesordnung durch die Verwaltung nach dem Versand der Sitzungseinladung erfolgt sei, weshalb für die Beratung des TOP 15.7 in der heutigen Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich sei (§§ 34 Absatz 4 Satz 4 GO, 7 Absatz 4 GeschO). Eine solche setze eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder voraus.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anlage zu den finanziellen Auswirkungen im ALLRIS nicht abrufbar sei. Er bittet darum, die Anlage bis zur möglichen Beratung des TOP 15.7 nachzureichen.
Senatorin Steinrücke sagt zu, die Anlage nachzureichen.
Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen:
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig
die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 15.7.
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Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am
27.01.2026 folgende, aufgrund eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit den Vorgaben des § 35 Absatz 2 GO jedoch nicht rechtskonform zustande gekommene, Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst habe:
- 1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Änderungsvertrag über die Bewachung und/oder Bestreifung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck abzuschließen. Das bestehende und mit dem Beschluss zur VO/2025/14749 bis zum 31.01.2026 verlängerte Vertragsverhältnis wird über diesen Zeitraum hinaus, bis zum Abschluss eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens und dem tatsächlichen Leistungsbeginn aus diesem neu zu schließenden Vertragsverhältnis, längstens jedoch bis zum 31.05.2026, verlängert.
2)Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen neuen Rahmenvertrag für die Bewachung und Bestreifung einiger bedarfsorientiert ausgewählter Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete nach geltendem Vergaberecht auszuschreiben und abzuschließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt für das Gewerk „Gebäudereinigung“ für ca. 18 städtische Objekte (Schulen, Verwaltungsgebäude) für 2 Jahre europaweit auszuschreiben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betrieb für die von der Hansestadt Lübeck errichteten Landstromanlage am Skandinavienkai ab dem 01.01.2026 zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zu diesem Zweck
- […]
- die für die Landstromanlage benötigte Energielieferung europaweit auszuschreiben
- Mit der Umsetzung der Maßnahme „Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Infrastruktur für Landstromversorgung 2. Ausbaustufe“ wird begonnen.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am
27.01.2026 folgende, aufgrund eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit den Vorgaben des § 35 Absatz 2 GO jedoch nicht rechtskonform zustande gekommene, Empfehlungen für die Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil beschlossen habe:
- Die Bürgerschaft stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Lübeck-Travemünde, Vorderreihe mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt dem Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Holzvogtweg an die Erbbauberechtigten zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Zeppelinstraße zu.
- Die Bürgerschaft stimmt der vorzeitigen Verlängerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Moristeig zu.
- Die Ausschreibungskriterien für das LOS 6 im Baugebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wurden geändert.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betrieb für die von der Hansestadt Lübeck errichteten Landstromanlage am Skandinavienkai ab dem 01.01.2026 zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zu diesem Zweck
- mit der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) einen Gestattungsvertrag abzuschließen und
- […]
Der Hauptausschuss und die Öffentlichkeit nehmen Kenntnis.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Angelegenheiten erforderlich sei (§ 35 Absatz 2 GO). Er teilt mit, dass die TOP 13.1, 14.1 bis 14.3 sowie 15.1 bis 15.7 für die Beratung im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen worden seien.
Der Vorsitzende lässt über die Zuordnung der o. g. Angelegenheiten abstimmen:
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig
die nichtöffentliche Beratung der vorgeschlagenen Angelegenheiten.
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Der Vorsitzende schlägt vor, die Beratung der folgenden Angelegenheiten in der heutigen
Sitzung zu vertagen und begründet dies jeweils:
TOP 5.3
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.6
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Angelegenheit nicht erneut auf die Tagesordnung
gelangen solle, bis die Beratung im Bauausschuss erfolgt sei.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.7
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 5.9
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
TOP 14.1
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Zu TOP 14.3 teilt der Vorsitzende mit, dass keine Vorlage vorliege, weshalb eine Beratung entfalle.
Zu TOP 15.1 teilt der Bürgermeister mit, dass die Vorlage zurückgezogen werde.
Hierzu möchte AM Dr. Flasbarth einerseits die Gründe für das Zurückziehen und andererseits den weiteren Umgang der Verwaltung mit dem Thema erfahren.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es eine Austauschvorlage geben werde, die alle einschlägigen Fristen berücksichtigen werde.
AM Dr. Flasbarth fragt erneut nach den Gründen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass eine neue Vorlage dann erstellt werde, wenn neue Erkenntnisse vorlägen. Er sagt eine neue Vorlage zur nächsten Hauptausschusssitzung zu.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass über die Teilnahme von Personen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei (§ 39 Absatz 3 GeschO).
Es sei die Teilnahme folgender Personen beantragt worden:
- Oliver Groth, Bereich Bürgermeisterkanzlei
- Janika Köhler, Persönliche Referentin des Bürgermeisters
- Dieter l’Orteye, Bereich Haushalt und Steuerung
- Eva Bischoff, Bereich Soziale Sicherung
- Daniela Rummert, Stabsstelle Migration und Ehrenamt
Der Vorsitzende fragt, ob der Teilnahme der genannten Personen widersprochen wird:
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass Senator Hinsen und Senatorin Frank für die heutige Sitzung entschuldigt seien.
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Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund der heutigen Abwesenheit von Herrn Uhlig um die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.2 gebeten werde.
Der Vorsitzende fragt, ob der Vertagung widersprochen werde:
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.