ALLRIS - Auszug

26.02.2026 - 2.2 Frage von Herrn Prof. Dr. Wiechmann zum Tagesor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Herrn Prof. Dr. Wiechmann seine Frage zu verlesen, die wie folgt lautet:

 

Frage:

Was wird die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten kurz und mittelfristig tun, um die wachsende Bearbeitungsdauer in der Ausländerbehörde effektiv abzubauen, gegebenenfalls auch unter Mithilfe ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger?

 

Frau Senatorin Frank beantwortet die Frage wie folgt:

 

Es gibt keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen und wir verweisen auf die schriftlichen Antworten vom 12. Und 17. Dezember 2025 an Herrn Prof. Wiechmann von der Bereichsleitung des Ordnungsamtes Melanie Wöhlk und dem Fachbereichscontrolling:

 

Die Einbürgerungsbehörde der Hansestadt Lübeck überwacht die aktuellen fachlichen (Ablauf-) Prozesse ständig und nimmt regelmäßig Anpassungen vor, um die Arbeitsabläufe so effektiv wie möglich zu gestalten und die Bearbeitungszeiten so gering wie möglich zu halten.

Aktuell sind alle Optionen ausgeschöpft, da der gesetzliche Rahmen (insbesondere die zu prüfenden Voraussetzungen) keine weiteren Möglichkeiten zu Einsparungen der Prüfschritte bietet.

Das Ministerium als zuständige Fachaufsicht wurde wiederholt auf die komplexe rechtliche Lage, umfangreiche langwierige rechtlich erforderliche Prüfschritte und eine extrem hohe Antragsflut hingewiesen.

Aufgrund des komplexen rechtlichen Themas sind kurzfristige Umsetzungen von Personal in die Einbürgerungsbehörde nicht gewinnbringen, da längere Einarbeitungszeiten benötigt werden. Versuche, durch zwangsweise Umsetzungen zu kürzeren Bearbeitungszeiten zu gelangen, sind gescheitert.

 

Eine hohe Fluktuation erschwert außerdem die Bildung eines festen Mitarbeiterstammes und bindet bei jeder neuen Einarbeitung die bereits überlasteten Kolleg:innen.

 

Eine Nachfrage von Herrn Prof. Dr. Wiechmann, ob er sich hierzu in 6 Monaten noch einmal informieren dürfe, wird von Frau Senatorin Frank mit ja beantwortet.

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

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