ALLRIS - Auszug

06.03.2025 - 6.2.1 Antrag der AMs Daniel Kerlin (FDP) Jens Zimmerm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag bis zur Vorstellung der Zahlen in der April-Sitzung zu vertagen.

Herr Kerlin spricht sich gegen eine Vertagung aus. Frau Frank macht deutlich, dass so detaillierte Informationen eventuell nicht geliefert werden könnten.

 

Herr Kerlin beantragt die Änderung des Antrages in einen Prüfantrag. Er schlägt vor, folgenden Satz zu Beginn des Antrages aufzunehmen:

Die Verwaltung prüft, ob künftig in folgender Weise berichtet werden kann:

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen:


 

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Antrag:

 

Die Verwaltung prüft, ob künftig in folgender Weise berichtet werden kann:

 

Die Verwaltung berichtet über das Antragsaufkommen mit Bezug zur "Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung" halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. (mit der Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung)  und 31.07. (vor dem Haushaltssitzung der Bürgerschaft) mit folgenden Fallzahlen:

 

1.) Fallzahlen nach § 3 Geschwisterregelung jeweils die Zahl der Kinder, deren Beiträge um 50% sowie um 100% ermäßigt wurden.

Der Geldbetrag, der für Beitragsermäßigungen nach § 3 Geschwisterregelung aufgewendet wurde.

 

2.) Fallzahlen nach § 4 Elternbeitragserlass jeweils mit Grund der Beitragsbefreiung:

-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Bürgergeld) -Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) -Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes -Kinderzuschlag nach § 6a -Bundeskindergeldgesetz Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

Der Geldbetrag, der für Beitragsermäßigungen nach § 4 Elternbeitragserlass aufgewendet wurde.

 

3.) Fallzahlen nach § 5 Elternbeitragsermäßigung -Zahl der Anträge -Zahl der Anträge, die postiv beschieden wurden und zu einer Elternbeitragsermäßigung geführt haben.

-Zahl der Anträge, die negativ beschieden wurden und zu keiner Elternbeitragsermäßigung geführt haben.

-Zahl der Anträge, die nicht vollständig bearbeit werden konnten, da nicht alle Angaben und Unterlagen von den Antragstellern zur Verfügung gestellt wurden, um diese abschliessend entscheiden zu können.

-Geldbetrag, der Aufgrund § 5 für Beitragsermäßigungen aufgewendet wurde.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag einstimmig in geänderter Fassung zu.
 

 

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