ALLRIS - Auszug

21.07.2025 - 7.2 AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll


TOP 7.2 und TOP 7.2.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 7.2 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Der Vorsitzende bittet um Erläuterung des Antrages unter TOP 7.2.1.

 

AM Stolzenberg erklärt seinen Antrag unter TOP 7.2.1.

 

Der Vorsitzende regt an, die vorliegenden Anträge zu einem Prüfantrag zusammenzuführen.

 

Hierzu reden AM Ramcke, der Vorsitzende, AM Prieur, wieder der Vorsitzende und AM Blankenburg.

 

Der Vorsitzende bittet darum, im Falle eines Prüfantrags auch mit zu prüfen, welche Stellen in der Stadt geeignet seien, das Zusatzzeichen, mit dem das Parken nur für PKW erlaubt sei, einzusetzen. Es gebe städtebaulich relevante Lagen, die durch dauerhaft abgestellte Wohnmobile kaputtgeparkt werden würden.

 

AM Blankenburg erklärt, dass die SPD sich dem Antrag anschließen wolle und auch die Änderung in einen Prüfantrag unterstütze.

 

Der Vorsitzende beantragt, die Anträge unter TOP 7.2 und TOP 7.2.1 zu einem Prüfauftrag zusammenzulegen, mit dem auch geprüft werden solle, welche Stellen in der Stadt geeignet seien, das Zusatzzeichen „Parken erlaubt, beschränkt auf PKW“ einzusetzen.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

 

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Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Anträge zu prüfen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah die Antragstellung für Bewohnerparkausweise sowie die zugrundeliegenden Regelungen zu überarbeiten.

Ziel ist es, das dauerhafte Parken von Wohnmobilen in Bewohnerparkzonen auszuschließen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und M1 mit der eingetragenen Aufbauart „Wohnmobil“ und einer maximalen Höhe von bis zu 205 cm. Fahrzeuge der gleichen Klassen mit der Aufbauart „Wohnmobil“ und einer Höhe von mehr als 205 cm sowie Wohnmobile anderer Fahrzeugklassen sind vom Bewohnerparken auszuschließen.

 

Bei der Neuordnung der Bewohnerparkzonen ist zu überprüfen, ob ein zeitlich begrenztes Parkverbot, z. B. an einem Tag in der Woche für zwei Stunden, eingerichtet werden kann, um ein dauerhaftes Abstellen von Wohnwagen/Wohnmobilen oder sonstigen Fahrzeugen in Bewohnerparkzonen zu vermeiden

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Stellen in der Stadt geeignet seien, das Zusatzzeichen „Parken erlaubt, beschränkt auf PKW“ einzusetzen.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
 

 

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