ALLRIS - Auszug

26.11.2024 - 4.2.1 AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

AM Lötsch erklärt für die Antragstellenden, die Antragsinhalte bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2024 noch einmal mit der Verwaltung besprechen zu wollen. Im Anschluss werde dann ggf. ein überarbeiteter Antrag zur o. g. Bürgerschaftssitzung eingereicht. AM Lötsch schlägt dem Hauptausschuss vor, den vorliegenden Antrag in der heutigen Sitzung ohne Votum an die Bürgerschaft weiter zu geben.

 

Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe ohne Votum abstimmen:

 

14 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 0 Enthaltungen 
 

Reduzieren

Antrag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, folgendes zu beschließen:

 

  1. Neue und bestehende Planstellen die lt. Bürgerschaftsbeschluss gestrichen werden sollen und zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses am 26.09.2024 nicht besetzt waren, werden nicht in den Stellenplan aufgenommen.
     
  2. Neue und bestehende Planstellen, die lt. Bürgerschaftsbeschluss nicht besetzt werden sollen und zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses am 26.09.2024 nicht besetzt waren, werden ebenfalls nicht in den Stellenplan aufgenommen.
     
  3. Bestehende Planstellen, die zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses am 26.09.2024 bereits besetzt bzw. für die bereits ein Arbeitsvertrag unterschrieben waren, werden in den Stellenplan aufgenommen und erhalten den Vermerk “kw”. Der Bürgermeister wird aufgefordert, ab 2025 zwei Wochen vor der Haushaltssatzung eine Nachtragsliste mit den Veränderungen bei unbesetzten Stellen des Stellenplans vorzulegen.
     
  4. Die Personalkosten sind in den Fällen auf null zu reduzieren, in denen neue und bestehende Planstellen nicht in den Stellenplan aufgenommen werden. Die Befugnis des Bürgermeisters, die Aufgabenwahrnehmung innerhalb eines Bereichs (und ggf. auch darüber hinaus) umzuschichten, bleibt unberührt.

    Im Bereich DOS ist zudem eine Fokussierung und Priorisierung laufender und geplanter Maßnahmen vorzunehmen mit dem Ziel, diese Aufgaben mit den Personalressourcen gemäß HHBB 2025 bewältigen zu können. Im Vordergrund sollen dabei Projekte stehen, die zu nachhaltigen Prozessvereinfachungen für Verwaltung und/oder Bürgerinnen und Bürger stehen und dabei Fördergelder nicht gefährden.

 

  1. Der Stellenplan im Rechtsamt wird nicht verändert. Dafür wird im Kulturbüro eine Stelle nicht in den Stellenplan aufgenommen.
     
  2. Gemäß Punkt 2 des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2024/13281-01-01 vom 27.06.2024 werden der Bürgerschaft für die beschlossenen Investitionen unverzüglich Optionen für eine Re-Priorisierung anderer Projekte vorgelegt, wenn dies für eine Umsetzung in 2025 erforderlich ist.
     
  3. Die städtische Förderung für das Mehrgenerationenhaus Lübeck-Eichholz wird um weitere 10.000 € erhöht.
     

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss stimmt mehrheitlich für die

Weitergabe des Antrages ohne Votum an die Bürgerschaft.
 

 

Das könnte Sie auch interessieren