ALLRIS - Auszug

17.01.2023 - 3.3.2 Beantwortung der Anfrage von AM Steffen (USO 15...

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Wortprotokoll

Zu dem erfolgten Einsatz am 04.11.2022 am LHG-Kai ist durch die Feuerwehr Lübeck ein Prüfverfahren eingeleitet worden, welches sowohl die Ermittlung der entstandenen Kosten als auch die Prüfung nach möglichen Kostenschuldnern beinhaltet.

Die Prüfung im Rahmen der Kostenerhebung bezieht sich u. a. auf § 29 BrSchG SH, hier insbesondere auf den Absatz 3 i. V. m. der gültigen Gebührensatzung der Feuerwehr Lübeck. Sobald das Prüfverfahren abgeschlossen werden kann, strebt die Feuerwehr Lübeck den Erlass eines Leistungsbescheides an.

Gemäß der Feuerwehrgebührensatzung (§ 2) ist u.a. Gebührenschuldner, wer den Einsatz der Feuerwehr verursacht oder zu vertreten hat. Mehrere Gebührenschuldner haften als
Gesamtschuldner, d. h. sollte ein Verursacher nicht zahlungsfähig sein, können die Kosten gegenüber den weiteren Verursachern geltend gemacht werden.

 

Aufgrund eines laufenden Strafverfahrens hat die Berufsfeuerwehr noch keinen Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen, weshalb eine Bearbeitung des Sachverhaltes noch nicht vollumfänglich erfolgen kann. Der Ausgang des Strafverfahrens ist daher abzuwarten.

 

Die Kosten belaufen sich nach jetziger Aktenlage auf ca. 5.000 €, wobei eine endgültige Kostenbewertung aufgrund der oben geschilderten Umstände noch nicht abschließend erfolgen kann.

 

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