ALLRIS - Auszug

29.06.2023 - 2 Feststellung des dienstältesten Bürgerschaftsmi...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert:

 

Wie bereits mitgeteilt, ist Herr Christopher Lötsch mit seiner nunmehr 25jährigen

Mitgliedschaft in der Lübecker Bürgerschaft das Dienstälteste Mitglied.

 

Gemäß der Neufassung des § 33 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land

Schleswig-Holstein SH, der da lautet:

 

„Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der ersten Sitzung nach Beginn der

Wahlzeit leitet das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung

angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit

zur Gemeindevertretung leitet das älteste Mitglied die Wahl; die Wahl der

Stellvertretenden leitet die oder der Vorsitzende.“

 

Der Vorsitzende fragt Herrn Herr Lötsch, ob er sich bereit erklären würde, die Wahl der oder des Vorsitzenden zu leiten?“

 

BM Lötsch beantwortet die Frage mit ja

 

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