ALLRIS - Auszug

24.02.2022 - 7.3 AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/1...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Siehe TOP 6.3

 

 

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Beschluss:

  1. Ein allgemeines Fütterungsverbot von Stadttauben wird in der Hansestadt Lübeck nicht eingeführt. Dafür empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft, ein Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einzuführen.

 

  1. Hierbei können die positiven Erfahrungen anderer Städte wie z. B. Hamburg, Hannover, Augsburg und Aachen als Beispiel dienen. In Deutschland wurden schon in über 40 Städten ein Stadttaubenmanagement eingeführt.

 

  1. Der Verein Tierschutz Lübeck u. U. e. V.  unter Hinzuziehung des Vereins Stadttauben Lübeck e.V. möge an der Umsetzung eines Taubenmanagements einbezogen werden. Der Verein Stadttauben Lübeck e.V. hat eine Zählung durchgeführt, Nist- und Aufenthaltsplätze identifiziert und ein Konzept erarbeitet, mit dem nach und nach die Vermehrung von Stadttauben in Lübeck reguliert und für diese gesorgt werden kann, damit Tauben an öffentlichen Plätzen nicht mehr als störend empfunden werden.

 

  1. Bei Krähen sind es die Rabenkrähen, die an den Abfall gehen. Saatkrähen und Dohlen wird man dort nicht antreffen. Das Plündern der Abfälle kann gut mit einem geänderten Abfallmanagement begegnet werden, wie mit gelben Tonnen und geschlossenen Abfallbehältern in der Stadt.

 

  1. nse, Enten, Möwen, Schwäne sollten nur in den Wintermonaten und in Notlagen gefüttert werden dürfen und dann auch nur von beauftragten Personen.

 

  1. Die Kosten sind im Haushalt 2022 zu ordnen

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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