ALLRIS - Auszug

12.09.2022 - 7.1 AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Fr. Jakubczyk weist auf den Inhalt des Antrags hin, indem es sich um Ausweisung von Plakatflächen und damit um bauliche Maßnahmen handelt, und merkt hierzu die fehlende Zuständigkeit des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses an.

 

Der Vorsitzende lässt über die Nichtbefassung des Antrags wegen Unzuständigkeit abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt bei

12 Stimmen und 2 Enthaltungen

mehrheitlich seine Nichtzuständigkeit.


 

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Beschluss:

Der Kulturausschuss möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung prüft bis zur nächsten Ausschusssitzung am 14.11.2022, wo sich im öffentlichen Raum in Lübeck geeignete Freiflächen befinden oder installiert werden können, auf denen KulturakteurInnen werben könnten. Das können zum Beispiel sein:

 

- Litfaßulen

- Plakatwände

- kleinere Plakatflächen

- bereits vorhandene Anlagen, deren Funktion erweitert werden könnte, z.B. Stromkästen.

 

Dabei sollte für jeden Stadtteil möglichst eine größere, zentral gelegene Kultur-Werbefläche benannt werden. Auch die Möglichkeit einer Ergänzung um Flyerboxen und hinterleuchtete Flächen ist zu prüfen. Der Zugang zu der Plakatfläche sollte barrierefrei nutzbar sein, um auch kleineren, lokalen und nicht-institutionellen Akteuren Sichtbarkeit zu ermöglichen.

 

Zusätzlich werden über den Stadtteil verteilt weitere Orte benannt, welche grundsätzlich geeignet wären für eine spätere Ausweisung als kleinere legale Plakatfläche.

 

Bei acht großen und ca. 24 kleinen (neuen) Standorten: Wie hoch wären die geschätzten Kosten für Planung, Kauf und Installation, Wandmiete, Instandhaltung etc. der Werbeflächen?

 

Besondere Situation in der Innenstadt:

 

Auf der Altstadtinsel sind Werbeanlagen gemäß der Werbesatzung der Hansestadt nur begrenzt zulässig. Es ist gut, das Stadtbild nicht durch Werbung zu überfrachten. Andererseits haben Kulturorte ein großes Interesse, ihre Veranstaltungen und Angebote zu präsentieren, und die Stadtöffentlichkeit hat ein Interesse, von ihnen zu erfahren.

Deshalb sind demnach “Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen” auf “Anschlagsäulen und ähnlichen Stadtmöbeln für Klebemedien im öffentlichen Raum” zulässig.

 

Hohe Bedarfe nach der Corona-Pandemie:

 

Gerade nach der Corona-Pandemie klagen viele Kulturstätten darüber, dass ihre Veranstaltungen nicht annähernd auf dem Niveau von 2019 gebucht sind. Das Ausweisen von Plakatflächen wäre eine sehr effektive Maßnahme, um den Kultureinrichtungen zu einem Neustart zu verhelfen. Anders als die WallDecaux-Werbeflächen würden frei zugängliche Klebeflächen auch kleineren Kulturstätten die Chance geben, sich niedrigschwellig zu präsentieren.

nstlerInnen haben die Möglichkeit, sich niedrigschwellig UND KURZFRISTIG darzustellen. Der Bedarf dafür ist da: Schon vor Corona gab es Klagen über das Fehlen legaler Plakatflächen. Darin sind sich bspw. die Lübecker Museen einig mit dem Veranstaltungsort “Treibsand”.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Kultur- und Denkmalpflegeausschuss beschließt mehrheitlich die Nichtzuständigkeit des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses für den Antrag und damit die Nichtbefassung.


 

 

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