ALLRIS - Auszug

15.03.2021 - 3.1.2 Antrag des AM Detlev Holst (Die Unabhängigen): ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

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Antrag:

1.Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung im Zuge der eignerseitigen Erneuerungs- sowie Erweiterungspflichten in folge Abgängigkeit die Varianten I-1 oder I-2 mit der Instandsetzung der Hubbrücken einschließlich der beweglichen Aktivierung der Eisenbahnhubbrücke auf der Grundlage der Auffassung des Lübecker Rechtsamtes (Herr Grimm) vom 05.10.1978 (siehe untenstehende Anlage) zu fordern.

2.Der Bauausschuss beauftragt den Bürgermeister, mit dem Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Verhandlungen über die Kostentragung der Brückeninstandsetzung zu führen. Dabei ist der Bund als Eigentümer nach den Grundsätzen für das Abkommen zwischen Reich und Lübeck vom 01.04.1934 für

a)alle Erneuerungs- sowie Erweiterungs-Maßnahmen infolge Abgängigkeit der vorhandenen Brückenanlage, die den Anforderungen zeitgemäßer Verkehrserfordernisse, insbesondere hinsichtlich einer barrierefreien Querung, den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, sowie

b) alle Maßnahmen, die gesetzlicher, denkmalpflegerischer Verpflichtungen genügen, die sich neben der Erhaltung des äeren Erscheinungsbildes auch auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit beider beweglichen Brückenteile und deren Antriebe erstreckt, als Kostenträger zu verpflichten.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
 

 

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