ALLRIS - Auszug

26.08.2021 - 10.7 Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Mobile und fest in...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung von TOP 10.7, 10.7.1 und 10.15 beschlossen.

 

Hierzu sprechen BM Jansen, BM Hildebrand, BM Haltermann und Herr Böhm für den Beirat für Senior: innen. Es sprechen BM Kleyer, BM Zunft, BM Stolzenberg. BM Stolzenberg beantragt die Vertagung des TOP 10.7 und 10.7.1 bis zur Beratung des Gegenstands im Jugendhilfeausschuss. Es sprechen BM Dr. Vieler, BM Haltermann erneut, BM Treumann-Greif, BM Dr. Flasbarth, Bürgermeister Lindenau.

BM Zahn beantragt zur Geschäftsordnung Schluss der Redeliste.

Der Vorsitzende stellt die noch vorliegenden Wortmeldungen fest und lässt zunächst darüber abstimmen, wer den Antrag auf Schluss der Redeliste unterstützt. Dem Antrag wird von der erforderlichen Anzahl von Bürgerschaftsmitgliedern zugestimmt. Sodann lässt er über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von BM Zahn zur Geschäftsordnung

 auf Schluss der Redeliste

Ja-Stimmen 43

Enthaltungen: 3

 

Weiterhin sprechen BM Hildebrand erneut, BM Fürter und BM Jansen. BM Jansen ergänzt den Antrag ihrer Fraktion zu TOP 10.7 dahingehend, dass im ersten Satz zwischen Schulen und Kitas VHS eingefügt wird. Es sprechen weiterhin BM Puhle und BM Hönel. Bürgermeister Lindenau meldet sich zu Wort. Der Vorsitzende richtet die Frage in das Plenum, ob dieses damit einverstanden sei, dem Bürgermeister das Wort erneut zu erteilen.

Die Bürgerschaft erklärt sich damit einverstanden. Es spricht der Bürgermeister.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von BM Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Vertagungsantrag von BM Stolzenberg:

Ja-Stimmen 5

Nein-Stimmen: 41

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über die Anträge zu TOP 10.7 in ergänzter Fassung und 10.7.1 abstimmen und danach über TOP 10.15.

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Beschluss in ergänzter Fassung (fett/kursiv):

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Räume bis zum Oktober 2021 in Schulen, VHS, Kitas und Kindertagespflege mit mobilen oder stationären Luftfilteranlagen auszustatten, in denen

 

1. eine Querlüftung über Fenster auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes nicht möglich ist,

 

2. Lüftungsanlagen1 nicht bis Oktober 2021 installiert werden können und/oder

 

3. ein Öffnen der Fenster die Betreuung oder den Unterricht nachhaltig beeinträchtigen, zum Beispiel weil

 

a)      zum Öffnen der Fenster komplette Bankreihen von Schüler*innen alle ca. 15-20 Minuten aufstehen müssen, die betreffenden Kinder für die Zeit der Lüftung eine Fensterscheibe vor dem Gesicht und somit die in Reihe hintereinander sitzenden Kinder zahlreiche Fensterscheiben mit Blick auf die Lehrkraft vorne an der Tafel vor sich haben, wodurch ihre Teilhabe am Unterricht behindert wird,

 

b)      die Raumtemperatur bei ordnungsgemäßem Lüften im Herbst/Winter dauerhaft unter 20 Grad Celsius sinkt,

 

c)       es aufgrund der baulichen Anordnung des Raumes oder bestimmten Windverhältnissen bei Regen dazu kommt, dass es in die ume bei geöffneten Fenstern rein regnet,

 

d)      aufgrund des Verzichts auf Luftfilter durch das ausschließliche Lüften über Fenster und ggf. Tüffnung zur Querlüftung eine die Betreuung/den Unterricht grundsätzlich beeinträchtigende Situationen durch Unruhe zu rechnen ist.

 

Bevor Luftfilter für Bildungsräume als nicht notwendig eingestuft werden, sind die in diesen Räumen arbeitenden Mitarbeitenden zu befragen und soll deren Votum entscheidend sein, da diese die Situation vor Ort aufgrund der Erfahrungen des letzten Pandemieherbstes und -winters, insbesondere mit Blick auf die genannten Punkte 3 a) bis d), am besten beurteilen können.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

41

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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